Aktuelle Konditionen: KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“

UPDATE: Verbesserte Konditionen ab 16.10.2023!

Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau­wesen die Förder­bedingungen des Kredits „Wohn­eigentum für Familien“.

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahres­einkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommens­grenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die Kredit­höchst­beträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Weitere Details zu den neuen Konditionen finden Sie hier.

Der Staat unterstützt Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen, die ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Bei dem aktuellen Programm handelt es sich um einen zinsverbilligten Kredit unter dem Namen „Wohneigentum für Familien“. Für das Förderprogramm stehen bis zu 350 Mio. Euro bereit.

Ab dem 1. Juni 2023 ist diese neue KfW-Förderung nun beantragbar – wobei strenge Regeln gelten. Ein kurzer Überblick:

  • Förderkredit für den Bau und Erstkauf selbst­ genutzter und klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland (maximal eine Wohneinheit).
  • Für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die die geförderte Immobilie als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer selbst bewohnen.
  • Der Kredithöchstbetrag reicht von 140.000 bis 240.000 Euro. Er hängt davon ab, wie energie­effizient und nach­haltig die Immo­bilie ist, wie viele Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antrag­stellung im Haus­halt leben und wie hoch das Haushalts­einkommen ist.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 60.000 Euro bei einem Kind betragen, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind.
  • Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt 4 Jahre.
  • Effektiver Jahreszins ab 0,01 %; Für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung) beträgt der effektive Jahreszins 1,25  % und liegt damit rund 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau.

Weitere Details zu dem Programm finden Sie hier.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit einer ganzheitlichen Finanzierungsberatung und auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Fördermittelauswahl. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de oder rufen Sie an unter 089 547143.



Neues Gebäudeenergiegesetz verabschiedet – bis zu 70 % Zuschuss für Heizungstausch

„Heizungsgesetz“ beschlossen

Am 8. September 2023 hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das sogenannte „Heizungsgesetz“ ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien. Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch.

Die wichtigsten Fakten:

  • Das GEG sieht vor, dass bei Neubauten in Neubaugebieten ab 1.1.2024 Heizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Für Bestandsgebäude und Neubauten in Bestandsgebieten gelten Übergangsfristen zum Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas), bis die kommunale Wärmeplanung der Stadt oder der Gemeinde vorliegt. Größere Kommunen ab 100.000 Einwohner haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, kleinere bis Mitte 2028.
  • Eigentümer*innen können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen.
  • Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
  • Es gibt in Zukunft bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu unterstützen.

Heizungstausch: Geplante Förderung im Überblick

Quelle: Febis Service GmbH

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Laut dem BMWK ist zusätzlich zur Heizungsförderung ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich. Für Antragsteller bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro ist der Förderkredit zinsverbilligt.
  • Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15 % (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20 %) Investitionskostenzuschuss gefördert.
  • Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten.
  • Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1.1.2024 in Kraft treten.

Sie haben Fragen zum Gebäudeenergiegesetz oder benötigen Unterstützung? Wenden Sie sich gerne unsere Experten rund um das Thema Förderung und Finanzierung.

Oder Sie rufen uns an: 089 547143.



Erzwungene Verschiebung des Gebäudeenergiegesetzes: Was bedeutet dies für Modernisierungsmaßnahmen?

Was bedeutet die aktuelle Vertagung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)?

Die durch das Bundesverfassungsgericht erzwungene Verschiebung der für 2023 geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Deutschland hat durchaus Auswirkungen auf Modernisierungsmaßnahmen bei eigenen Immobilien. Das GEG soll strengere energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude stellen, um den Klimaschutz voranzutreiben. Insbesondere steht der Austausch alter Heizungen im Fokus, deshalb wird es auch „Heizungsgesetz“ genannt. Doch die Verzögerung birgt nun massive Unsicherheit für Immobilienbesitzer und Investoren, da unklar ist, welche konkreten gesetzlichen Vorgaben schlussendlich gelten werden.

Weshalb sollten Modernisierungsmaßnahmen trotzdem frühzeitig ins Auge gefasst werden?

Trotz der Vertagung bleibt die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen eine wichtige Maßnahme für Immobilieneigentümer, um langfristig Kosten zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Energieeffiziente Gebäude sind nicht nur ressourcenschonend, sondern steigern auch den Wert der Immobilie und erhöhen deren Attraktivität am Markt.

Zudem stehen verschiedene Fördermittel des Bundes zur Verfügung, die jedoch frühzeitig und in der Regel vor Beauftragung von konkreten Maßnahmen beantragt werden sollten.

Wie findet man heraus, welche Modernisierungsmaßnahmen Sinn machen?

Um herauszufinden, welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind, sollten Eigentümer eine individuelle Bestandsaufnahme ihrer Immobilie vornehmen.

  • Dies geht in einem allerersten Schritt ganz einfach selbst, über den Sanierungsrechner der KfW. Anhand eines geführten Online-Fragenkatalogs zur Immobilie, in dem Sie einfache Informationen zu Ihrem Objekt, zum Zustand von Heizung, Fassade, Dämmung, Dachausbau etc. beantworten, erhalten Sie eine erste grobe Empfehlung, welche Maßnahmen sinnvoll wären, um die aktuelle Energieklasse Ihrer Immobilie deutlich zu verbessern. Auch eine erste Kosteneinschätzung ist in Ihrem persönlichen Modernisierungs-Check enthalten.
  • Für die konkrete Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen empfiehlt sich jedoch im Vorfeld unbedingt eine energetische Analyse durch eine professionelle Energieberatung Der/die Energieberater*in ermittelt die offizielle energetische Gebäudebilanz sowie den Energieverbrauch und -verlust Ihres Gebäudes. Seine Maßnahmenempfehlungen sind zudem Basis für die Beantragung von entsprechenden Fördermitteln.
  • Des Weiteren sollten Sie die finanzielle Machbarkeit der Maßnahmen berücksichtigen. Eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse hilft dabei, die wirtschaftliche Rentabilität abzuschätzen. Fördermöglichkeiten und steuerliche Anreize können die Rentabilität zusätzlich erhöhen und sollten in Ihre Entscheidungsfindung einfließen. Binden Sie hier Ihren Steuerberater und bei Bedarf auch Ihre Bank mit ein.
  • Nicht zuletzt ist es essenziell, die eigenen Bedürfnisse und Anforderungen im Blick zu behalten. Manche Modernisierungsmaßnahmen wie der Einbau einer effizienten Heizungsanlage oder einer besseren Dämmung können den Wohnkomfort erheblich steigern und zugleich Energie und damit Kosten sparen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz der Vertagung des GEG die Bedeutung von Modernisierungsmaßnahmen bei eigenen Immobilien ungebrochen ist. Eine sorgfältige Analyse, die energetische Bewertung, die finanzielle Machbarkeit und die Berücksichtigung der Bewohnerbedürfnisse sind entscheidende Schritte, um geeignete und sinnvolle Maßnahmen zu ermitteln, die langfristig von Vorteil sind. So können Sie als Eigenheimbesitzer aktiv zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig Ihre Nebenkosten senken und den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Gerne beraten Sie unsere ACCONSIS Finanzierungs- und Steuer-Experten rund um die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Modernisierungsmaßnahmen sowie deren steuerliche Berücksichtigung. Wenden Sie sich einfach per E-Mail an finanzierung@acconsis.de oder telefonisch an 089 547143.



Zinsvorteile und finanzielle Unterstützung: Fördermöglichkeiten für energetische Neubauten

Im Zuge der zunehmenden Fokussierung auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben Bauherr*innen und Immobilienkäufer*innen in Deutschland nun noch bessere Möglichkeiten, ihre Vorhaben zu realisieren. Drei neue Förderprogramme bieten finanzielle Unterstützung für den Bau von klimafreundlichen und energieeffizienten Gebäuden sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Im Folgenden werden die drei Fördermöglichkeiten näher erläutert:

KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau seit 1.3.2023

Seit dem 1. März 2023 ermöglicht die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau zinsverbilligte Kredite für den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Neubaus. Die Höhe des Kreditbetrags ist abhängig von der Förderstufe des Gebäudes. Für ein klimafreundliches Gebäude, das den Effizienzhaus-Standard 40 erfüllt, können bis zu 100.000 Euro gewährt werden. Bei einem klimafreundlichen Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) liegt der Kreditbetrag bei bis zu 150.000 Euro – pro Wohneinheit.

Die Förderung umfasst sämtliche Kosten, die mit dem Bau selbst, der Fachplanung, der Lebenszyklusanalyse durch Energieeffizienz-Berater sowie der Nachhaltigkeitszertifizierung zusammenhängen.

Wichtiger Tipp: Stellen Sie den Kreditantrag unbedingt VOR Beginn des Vorhabens!

Die aktuellen Konditionen der KfW-Förderung belaufen sich auf 0,17 % Kreditrückzahlung innerhalb von 10 Jahren oder 1,28 % p.a. bei einer Kreditrückzahlung über 25 Jahre. Diese Zinssätze bedeuten eine Ersparnis von etwa 2,5 % gegenüber den üblichen Marktzinsen. Bei einem Kreditbetrag von 100.000 Euro ergibt sich somit eine Ersparnis von 2.500 Euro pro Jahr, während bei 150.000 Euro sogar 3.750 Euro pro Jahr eingespart werden können. Über einen Zeitraum von 10 Jahren ergibt sich ein Einsparpotenzial von bis zu 37.500 Euro – ebenfalls pro Wohneinheit!

Wichtiger Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Bauunternehmen bzw. Hausberater, wie Sie Ihr neues Zuhause bezüglich der Wohneinheiten gestalten können, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Höhere Photovoltaik-Förderung seit 01.01.2023

Seit dem 1. Januar 2023 profitieren Bauherr*innen von erhöhten Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen (PV) in Verbindung mit Batteriespeichern. Die Mehrwertsteuer auf solche Anlagen entfällt seit diesem Datum komplett. Zudem wurde die Einspeisevergütung auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Insbesondere beim Eigenverbrauch der erzeugten Energie lässt sich dadurch eine hohe Ersparnis erzielen. Für Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, beträgt die Vergütung 13 Cent pro Kilowattstunde. Zur Finanzierung solcher Projekte stehen auch KfW-Kredite zur Verfügung.

Baukindergeld ab Juni 2023

Ab Juni 2023 wird das Baukindergeld der KfW Bankengruppe Familien finanziell unterstützen, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Dabei handelt es sich um einen zinsverbilligten Kredit unter dem Namen „Wohneigentum für Familien“.

  • Es werden keine Tilgungszuschüsse gewährt, und das zu versteuernde Familieneinkommen darf maximal 60.000 Euro betragen, zuzüglich 10.000 Euro je Kind.
  • Das Baukindergeld gilt ausschließlich für Neubauten und kann nicht mit der KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau kombiniert werden.
  • Die genauen Zins-Konditionen sind bisher noch nicht bekanntgegeben worden. Sobald die Details feststehen, werden wir Sie in einem weiteren Beitrag dazu informieren.

Dank dieser drei Fördermöglichkeiten haben Bauherr*innen und Immobilienkäufer*innen die Chance, ihre Vorhaben kostengünstiger umzusetzen und dabei gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit einer ganzheitlichen Finanzierungsberatung und auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Fördermittelauswahl. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de oder rufen Sie an unter 089 547143.

>>Zum Veranstaltungsprogramm



Wie finanziere ich meinen Hausbau bei den jetzigen Herausforderungen? Expertenvortrag beim Haas Hausbautag

Termin: Haas Hausbautag, Sonntag, 7. Mai 2023 – 10.15 – 10.45 Uhr in Falkenberg bzw. als Live-Stream!

Im Rahmen der Haas-Hausbautage 2023 in Falkenberg wird Klaus Nützl, Leiter Immobilien- und Finanzierungsberatung, Fragen beantworten, die jede/n interessierte/n „Häusle-Bauer/in“ unter den Nägeln brennen:

Wie finanziert man unter den aktuellen Umständen (Inflation, hohe Zinsen, teure Baupreise…) den Bau einer Immobilie? Was gilt es zu beachten? Welche Einspar- bzw. staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es?

Da der Hausbautag als hybride Veranstaltung stattfindet, können Sie auch unkompliziert am Live-Stream teilnehmen! Selbstverständlich steht Klaus Nützl für weiterführende persönliche Gespräche vor Ort in Falkenberg zur Verfügung.

>>> Zur Anmeldung: https://haas-fertighaus.de/aktuelles/haas-hausbau-tag/



Hohe KfW-ifo-Kredithürde: Professionelle Unterstützung bei Kreditanträgen

Die Banken spielen traditionell eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Unternehmen in Deutschland. Obwohl der Bankkredit in den letzten Jahren etwas an Bedeutung verloren hat, bleibt er weiterhin eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für Unternehmen. Deshalb stimmt die aktuelle Entwicklung am Kreditmarkt – abgebildet durch die sogenannte KfW-ifo-Kredithürde – sehr bedenklich:

  • 31,3 % der kleinen und mittleren Unternehmen meldeten im vierten Quartal 2022 ein restriktives Bankenverhalten.
  • Auch die Kredithürde für Großunternehmen stieg enorm an.

Was besagt die KfW-ifo-Kredithürde und wie wird sie erhoben?

Die KfW-ifo-Kredithürde gibt Auskunft darüber, wie restriktiv die Banken bei der Vergabe von Krediten sind. Eine hohe Kredithürde bedeutet, dass es für Unternehmen schwieriger wird, an Kredite zu kommen. Dies kann sich wiederum negativ auf die Investitionsbereitschaft und damit auf die Konjunktur auswirken

Sie wird vierteljährlich im Rahmen der ifo Konjunkturumfragen erhoben und gibt den Prozentsatz der Unternehmen an, die das Bankverhalten in Kreditverhandlungen als „restriktiv“ einschätzen. Nur Unternehmen, die in den vergangenen drei Monaten Kreditverhandlungen mit Banken geführt haben, werden dazu befragt.

Wie hat sich die KfW-ifo-Kredithürde im vierten Quartal 2022 entwickelt?

Im Schlussquartal 2022 ist die KfW-ifo-Kredithürde für kleine und mittlere Unternehmen zum dritten Mal in Folge angestiegen. 31,3% der befragten Mittelständler, die sich in Kreditverhandlungen befanden, stufen das Verhalten der Banken als restriktiv ein. Das sind 3,4 Prozentpunkte mehr als im Quartal zuvor. Die Kredithürde für den Mittelstand hat damit zugleich einen neuen Höchststand seit Einführung der aktuellen Befragungsmethodik im Jahr 2017 erreicht.

Auch Großunternehmen spüren aktuell ein restriktiveres Bankenverhalten in Kreditverhandlungen. Jedes vierte (24,3%) der befragten Großunternehmen stuft das Verhalten der Banken als restriktiv ein. Dies entspricht mehr als einer Verdopplung gegenüber dem Vorquartal!

Probleme, eine Finanzierung bei Ihrer Bank zu erhalten?

Diese Zahlen belegen: Aktuell ist die Situation am Kreditmarkt sehr ungemütlich und viele Unternehmen leiden unter strengeren Kriterien zur Kreditvergabe.

Oftmals fordern Kreditinstitute einen aussagekräftigen Finanz- und Liquiditätsplan. Dieser verschafft einen Überblick darüber, wie es um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens in der Zukunft voraussichtlich bestellt sein wird, und stellt somit eine wichtige Grundlage der Kreditgewährung dar.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines entsprechenden Finanz- und Liquiditätsplans bzw. suchen den passenden Finanzierungspartner für Ihr Vorhaben. Schreiben Sie einfach an finanzierung@acconsis.de oder rufen Sie an: 089 54 71 43.

Steigende Baukosten und Zinsen, höhere Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern – das Ende Ihrer Immobilienträume?

ACCONSIS Experten-Vortrag im Rahmen der Münchner Immobilien Messe 2023

Im Forumsprogramm (BFW-Fachforum) erläutern Klaus Nützl und Agnes Fischl-Obermayer aus Finanzierungs- und Steuersicht, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen auf den Kauf/Verkauf bzw. das Vererben und Schenken von Immobilien haben.

Erfahren Sie Details zu den Neuerungen des Bewertungsgesetzes, was Sie als (künftiger) Immobilieneigentümer beachten sollten und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Termin: Sonntag, 19.3.2023, 17 – 18 Uhr, im BFW-Fachforum im Foyer

>>Zum Veranstaltungsprogramm



Klimafreundlicher Neubau – neue KfW-Förderung ab 1. März 2023

Die bisherige Neubauförderung der staatlichen Förderbank KfW durch den Wohngebäude-Kredit (KfW 261) läuft zum 28. Februar 2023 aus. Sie wird durch das Programm Klimafreundlicher Neubau ersetzt. Damit werden ausschließlich Neubauten mit den höchsten Energieeffizienzstandards gefördert. So soll der CO2-Ausstoß und Energiebedarf von Gebäuden gesenkt werden.

Was bietet die Neubauförderung KfW 297/298?

Die staatliche Förderbank KfW bietet ab dem 1. März 2023 zinsverbilligte Kredite für den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Neubaus an. Das Programm heißt Klimafreundlicher Neubau (KFN) und ist in drei Programmnummern unterteilt: 297 (Wohngebäude selbstgenutzt), 298 (Wohngebäude vermietet) und 299 (Nichtwohngebäude). Jährlich stellt die KfW dafür 750 Millionen Euro bereit.

In den Programmen KfW 297 und KfW 298 werden 100% der förderfähigen Kosten des Bau- oder Kaufvorhabens finanziert – bis zu 100.000 Euro. Erfüllt der Neubau zudem die Nachhaltigkeitszertifizierung „Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM“, werden sogar bis zu 150.000 EUR finanziert.

Was sind förderfähige Kosten?

Förderfähig sind alle Kosten,

  • die mit dem Bau selbst zu tun haben,
  • für die Fachplanung,
  • für die Lebenszyklusanalyse durch Energieeffizenz-Berater
  • sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Welche Voraussetzungen müssen für die Neubauförderung erfüllt sein?

Grundsätzlich kann jeder, der einen klimafreundlichen Neubau plant oder kaufen möchte, den Kredit beantragen. Um für den Kredit in Frage zu kommen, muss der Neubau mindestens den Effizienzhausstandard 40 erreichen. Das heißt, das Gebäude soll höchstens 40% der Energie eines Referenzgebäudes benötigen. Zudem dürfen keine fossilen Heizsysteme (z.B. Öl-, Gas- oder Pelletheizungen) eingebaut werden.

Was muss ich beachten, wenn ich das Programm nutzen will?

Wichtig ist, mit einem Finanzierungspartner der KfW (z.B. Bank, Sparkasse oder Kreditvermittler) zu sprechen und den Kreditantrag an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Das heißt, Sie dürfen vorab noch keinen Vertrag mit einem Bauunternehmen oder einen Kaufvertrag abschließen. Selbstverständlich können Sie im Vorfeld bereits Beratungs- und Planungsgespräche führen.

Zudem muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, der Ihr Bauvorhaben prüft und bestätigt, dass der Neubau die Voraussetzungen des KfW-Kredits erfüllt.

Ist das neue Kreditprogramm vorteilhaft für mich?

Grundsätzlich ist der Zinssatz deutlich günstiger als marktübliche Baukredite. Der zinsvergünstigte Kredit gilt für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit.

Allerdings sind beim neuen Programm keine Tilgungszuschüsse mehr vorgesehen wie bei KfW 261. Auch ist die maximale Fördersumme von 100.000 EUR bzw. 150.000 EUR angesichts der stark gestiegenen Baukosten relativ niedrig angesetzt.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie diesen Kredit in Anspruch nehmen, ist die die Kombination mit einigen anderen Förderprogrammen ausgeschlossen! Beispielsweise mit dem Programm „Wohneigentum für Familien WEF“ oder mit Förderungen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz EEG. Es gibt jedoch auch interessante regionale Förderprogramme, die mit einem KfW-Kredit kombiniert werden können.

Unsere Empfehlung: Besprechen Sie mit einem Finanzierungsberater Ihres Vertrauens Ihre Situation und Ihre Pläne. Gemeinsam können Sie so die vorteilhafteste Kombination aus Krediten und Förderprogrammen für Ihren individuellen Fall herausarbeiten. Und wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie einfach an finanzierung@acconsis.de

Wohnungsbau und PV-Anlagen 2023: Wichtige Änderungen bei Abschreibung, Besteuerung und Förderungen

Im Dezember 2022 wurden mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 einige wichtige Anpassungen und Neuerungen auf den Weg gebracht, die für (künftige) Wohnungs- und Hauseigentümer durchaus interessant sind.

Abschreibungen für Wohngebäude

  • Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde u.a. die Abschreibung für neue Wohngebäude angepasst. Für Fertigstellungen ab 01.01.2023 wird der lineare AfA-Satz von 2 % auf 3 % angehoben. Dies entspricht einer Abschreibungsdauer von 33 Jahren.
  • Für den Bau von Mietwohnungen gibt es zudem eine Sonderabschreibung, die allerdings an klimafreundliches Bauen gekoppelt ist. Laut Gesetz können für vier Jahre jeweils 5 % der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die Herstellungskosten maximal 4.800 Euro pro Quadratmeter betragen und der Standard gemäß Energieeffizienzhaus 40 eingehalten wird. Diese Sonderabschreibung gilt ab dem 1.1.2023 bis 31.12.2026.

Besteuerung und Förderung von Photovoltaikanlagen

  • Für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern entfällt seit Januar 2023 die Umsatzsteuer von 19 %. Dies wird Privathaushalte freuen, macht es doch die Anschaffung deutlich günstiger. 
  • Zudem müssen Eigentümer von kleinen Solarstromanlagen rückwirkend ab 2022 keine Einkommensteuer mehr auf ihre Einkünfte aus der Solarstromproduktion zahlen. Diese Regelung gilt für neue und bestehende Solaranlagen.
  • Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch PV-Anlagen mitgefördert werden. Diese Mitförderung entfällt ab sofort. Jedoch können Solaranlagen und Stromspeicher über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ finanziert werden.

BEG-Förderung für Neubauten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde überarbeitet. Bis Ende Februar 2023 wird die bisherige BEG-Förderung von Neubauten nach dem Standard „Effizienzhaus 40 NH“ im Rahmen des KfW-Programms „Wohngebäude – Kredit 261“ fortgeführt. Ab März 2023 soll die Förderung von Neubauten über eine neue Richtlinie („KfN- Klimafreundlicher Neubau“) geregelt werden, unter der Verantwortung des Bundesbauministerium (BMWSB).

Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich. Schreiben Sie Ihre Beratungsanfrage einfach an finanzierung@acconsis.de.


ACCONSIS Gastvortrag: Auswirkungen und Handlungsbedarf durch steigende Zinsen für den Immobilieneigentümer

Die steigenden Zinsen für Immobiliendarlehen bereiten Immobilieneigentümern Kopfzerbrechen.

In diesem Gastvortrag erhalten Sie einen Überblick, wie sich steigende Zinsen auf den Wert der Immobilie bei Kauf oder Verkauf auswirken und wie die Übertragung von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge davon betroffen ist. Auch die laufende Verwaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen einer energetisch abgestimmten Instandhaltung wird behandelt.

An diesem kostenpflichtigen Online-Seminar für Haus+Grund München können auch Nicht-Mitglieder teilnehmen.

Weitere Informationen

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