Wie finanziere ich meinen Hausbau bei den jetzigen Herausforderungen? Expertenvortrag beim Haas Hausbautag

Termin: Haas Hausbautag, Sonntag, 7. Mai 2023 – 10.15 – 10.45 Uhr in Falkenberg bzw. als Live-Stream!

Im Rahmen der Haas-Hausbautage 2023 in Falkenberg wird Klaus Nützl, Leiter Immobilien- und Finanzierungsberatung, Fragen beantworten, die jede/n interessierte/n „Häusle-Bauer/in“ unter den Nägeln brennen:

Wie finanziert man unter den aktuellen Umständen (Inflation, hohe Zinsen, teure Baupreise…) den Bau einer Immobilie? Was gilt es zu beachten? Welche Einspar- bzw. staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es?

Da der Hausbautag als hybride Veranstaltung stattfindet, können Sie auch unkompliziert am Live-Stream teilnehmen! Selbstverständlich steht Klaus Nützl für weiterführende persönliche Gespräche vor Ort in Falkenberg zur Verfügung.

>>> Zur Anmeldung: https://haas-fertighaus.de/aktuelles/haas-hausbau-tag/



Hohe KfW-ifo-Kredithürde: Professionelle Unterstützung bei Kreditanträgen

Die Banken spielen traditionell eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Unternehmen in Deutschland. Obwohl der Bankkredit in den letzten Jahren etwas an Bedeutung verloren hat, bleibt er weiterhin eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für Unternehmen. Deshalb stimmt die aktuelle Entwicklung am Kreditmarkt – abgebildet durch die sogenannte KfW-ifo-Kredithürde – sehr bedenklich:

  • 31,3 % der kleinen und mittleren Unternehmen meldeten im vierten Quartal 2022 ein restriktives Bankenverhalten.
  • Auch die Kredithürde für Großunternehmen stieg enorm an.

Was besagt die KfW-ifo-Kredithürde und wie wird sie erhoben?

Die KfW-ifo-Kredithürde gibt Auskunft darüber, wie restriktiv die Banken bei der Vergabe von Krediten sind. Eine hohe Kredithürde bedeutet, dass es für Unternehmen schwieriger wird, an Kredite zu kommen. Dies kann sich wiederum negativ auf die Investitionsbereitschaft und damit auf die Konjunktur auswirken

Sie wird vierteljährlich im Rahmen der ifo Konjunkturumfragen erhoben und gibt den Prozentsatz der Unternehmen an, die das Bankverhalten in Kreditverhandlungen als „restriktiv“ einschätzen. Nur Unternehmen, die in den vergangenen drei Monaten Kreditverhandlungen mit Banken geführt haben, werden dazu befragt.

Wie hat sich die KfW-ifo-Kredithürde im vierten Quartal 2022 entwickelt?

Im Schlussquartal 2022 ist die KfW-ifo-Kredithürde für kleine und mittlere Unternehmen zum dritten Mal in Folge angestiegen. 31,3% der befragten Mittelständler, die sich in Kreditverhandlungen befanden, stufen das Verhalten der Banken als restriktiv ein. Das sind 3,4 Prozentpunkte mehr als im Quartal zuvor. Die Kredithürde für den Mittelstand hat damit zugleich einen neuen Höchststand seit Einführung der aktuellen Befragungsmethodik im Jahr 2017 erreicht.

Auch Großunternehmen spüren aktuell ein restriktiveres Bankenverhalten in Kreditverhandlungen. Jedes vierte (24,3%) der befragten Großunternehmen stuft das Verhalten der Banken als restriktiv ein. Dies entspricht mehr als einer Verdopplung gegenüber dem Vorquartal!

Probleme, eine Finanzierung bei Ihrer Bank zu erhalten?

Diese Zahlen belegen: Aktuell ist die Situation am Kreditmarkt sehr ungemütlich und viele Unternehmen leiden unter strengeren Kriterien zur Kreditvergabe.

Oftmals fordern Kreditinstitute einen aussagekräftigen Finanz- und Liquiditätsplan. Dieser verschafft einen Überblick darüber, wie es um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens in der Zukunft voraussichtlich bestellt sein wird, und stellt somit eine wichtige Grundlage der Kreditgewährung dar.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines entsprechenden Finanz- und Liquiditätsplans bzw. suchen den passenden Finanzierungspartner für Ihr Vorhaben. Schreiben Sie einfach an finanzierung@acconsis.de oder rufen Sie an: 089 54 71 43.

Steigende Baukosten und Zinsen, höhere Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern – das Ende Ihrer Immobilienträume?

ACCONSIS Experten-Vortrag im Rahmen der Münchner Immobilien Messe 2023

Im Forumsprogramm (BFW-Fachforum) erläutern Klaus Nützl und Agnes Fischl-Obermayer aus Finanzierungs- und Steuersicht, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen auf den Kauf/Verkauf bzw. das Vererben und Schenken von Immobilien haben.

Erfahren Sie Details zu den Neuerungen des Bewertungsgesetzes, was Sie als (künftiger) Immobilieneigentümer beachten sollten und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Termin: Sonntag, 19.3.2023, 17 – 18 Uhr, im BFW-Fachforum im Foyer

>>Zum Veranstaltungsprogramm



Klimafreundlicher Neubau – neue KfW-Förderung ab 1. März 2023

Die bisherige Neubauförderung der staatlichen Förderbank KfW durch den Wohngebäude-Kredit (KfW 261) läuft zum 28. Februar 2023 aus. Sie wird durch das Programm Klimafreundlicher Neubau ersetzt. Damit werden ausschließlich Neubauten mit den höchsten Energieeffizienzstandards gefördert. So soll der CO2-Ausstoß und Energiebedarf von Gebäuden gesenkt werden.

Was bietet die Neubauförderung KfW 297/298?

Die staatliche Förderbank KfW bietet ab dem 1. März 2023 zinsverbilligte Kredite für den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Neubaus an. Das Programm heißt Klimafreundlicher Neubau (KFN) und ist in drei Programmnummern unterteilt: 297 (Wohngebäude selbstgenutzt), 298 (Wohngebäude vermietet) und 299 (Nichtwohngebäude). Jährlich stellt die KfW dafür 750 Millionen Euro bereit.

In den Programmen KfW 297 und KfW 298 werden 100% der förderfähigen Kosten des Bau- oder Kaufvorhabens finanziert – bis zu 100.000 Euro. Erfüllt der Neubau zudem die Nachhaltigkeitszertifizierung „Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM“, werden sogar bis zu 150.000 EUR finanziert.

Was sind förderfähige Kosten?

Förderfähig sind alle Kosten,

  • die mit dem Bau selbst zu tun haben,
  • für die Fachplanung,
  • für die Lebenszyklusanalyse durch Energieeffizenz-Berater
  • sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Welche Voraussetzungen müssen für die Neubauförderung erfüllt sein?

Grundsätzlich kann jeder, der einen klimafreundlichen Neubau plant oder kaufen möchte, den Kredit beantragen. Um für den Kredit in Frage zu kommen, muss der Neubau mindestens den Effizienzhausstandard 40 erreichen. Das heißt, das Gebäude soll höchstens 40% der Energie eines Referenzgebäudes benötigen. Zudem dürfen keine fossilen Heizsysteme (z.B. Öl-, Gas- oder Pelletheizungen) eingebaut werden.

Was muss ich beachten, wenn ich das Programm nutzen will?

Wichtig ist, mit einem Finanzierungspartner der KfW (z.B. Bank, Sparkasse oder Kreditvermittler) zu sprechen und den Kreditantrag an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Das heißt, Sie dürfen vorab noch keinen Vertrag mit einem Bauunternehmen oder einen Kaufvertrag abschließen. Selbstverständlich können Sie im Vorfeld bereits Beratungs- und Planungsgespräche führen.

Zudem muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, der Ihr Bauvorhaben prüft und bestätigt, dass der Neubau die Voraussetzungen des KfW-Kredits erfüllt.

Ist das neue Kreditprogramm vorteilhaft für mich?

Grundsätzlich ist der Zinssatz deutlich günstiger als marktübliche Baukredite. Der zinsvergünstigte Kredit gilt für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit.

Allerdings sind beim neuen Programm keine Tilgungszuschüsse mehr vorgesehen wie bei KfW 261. Auch ist die maximale Fördersumme von 100.000 EUR bzw. 150.000 EUR angesichts der stark gestiegenen Baukosten relativ niedrig angesetzt.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie diesen Kredit in Anspruch nehmen, ist die die Kombination mit einigen anderen Förderprogrammen ausgeschlossen! Beispielsweise mit dem Programm „Wohneigentum für Familien WEF“ oder mit Förderungen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz EEG. Es gibt jedoch auch interessante regionale Förderprogramme, die mit einem KfW-Kredit kombiniert werden können.

Unsere Empfehlung: Besprechen Sie mit einem Finanzierungsberater Ihres Vertrauens Ihre Situation und Ihre Pläne. Gemeinsam können Sie so die vorteilhafteste Kombination aus Krediten und Förderprogrammen für Ihren individuellen Fall herausarbeiten. Und wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie einfach an finanzierung@acconsis.de

Wohnungsbau und PV-Anlagen 2023: Wichtige Änderungen bei Abschreibung, Besteuerung und Förderungen

Im Dezember 2022 wurden mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 einige wichtige Anpassungen und Neuerungen auf den Weg gebracht, die für (künftige) Wohnungs- und Hauseigentümer durchaus interessant sind.

Abschreibungen für Wohngebäude

  • Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde u.a. die Abschreibung für neue Wohngebäude angepasst. Für Fertigstellungen ab 01.01.2023 wird der lineare AfA-Satz von 2 % auf 3 % angehoben. Dies entspricht einer Abschreibungsdauer von 33 Jahren.
  • Für den Bau von Mietwohnungen gibt es zudem eine Sonderabschreibung, die allerdings an klimafreundliches Bauen gekoppelt ist. Laut Gesetz können für vier Jahre jeweils 5 % der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die Herstellungskosten maximal 4.800 Euro pro Quadratmeter betragen und der Standard gemäß Energieeffizienzhaus 40 eingehalten wird. Diese Sonderabschreibung gilt ab dem 1.1.2023 bis 31.12.2026.

Besteuerung und Förderung von Photovoltaikanlagen

  • Für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern entfällt seit Januar 2023 die Umsatzsteuer von 19 %. Dies wird Privathaushalte freuen, macht es doch die Anschaffung deutlich günstiger. 
  • Zudem müssen Eigentümer von kleinen Solarstromanlagen rückwirkend ab 2022 keine Einkommensteuer mehr auf ihre Einkünfte aus der Solarstromproduktion zahlen. Diese Regelung gilt für neue und bestehende Solaranlagen.
  • Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch PV-Anlagen mitgefördert werden. Diese Mitförderung entfällt ab sofort. Jedoch können Solaranlagen und Stromspeicher über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ finanziert werden.

BEG-Förderung für Neubauten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde überarbeitet. Bis Ende Februar 2023 wird die bisherige BEG-Förderung von Neubauten nach dem Standard „Effizienzhaus 40 NH“ im Rahmen des KfW-Programms „Wohngebäude – Kredit 261“ fortgeführt. Ab März 2023 soll die Förderung von Neubauten über eine neue Richtlinie („KfN- Klimafreundlicher Neubau“) geregelt werden, unter der Verantwortung des Bundesbauministerium (BMWSB).

Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich. Schreiben Sie Ihre Beratungsanfrage einfach an finanzierung@acconsis.de.


ACCONSIS Gastvortrag: Auswirkungen und Handlungsbedarf durch steigende Zinsen für den Immobilieneigentümer

Die steigenden Zinsen für Immobiliendarlehen bereiten Immobilieneigentümern Kopfzerbrechen.

In diesem Gastvortrag erhalten Sie einen Überblick, wie sich steigende Zinsen auf den Wert der Immobilie bei Kauf oder Verkauf auswirken und wie die Übertragung von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge davon betroffen ist. Auch die laufende Verwaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen einer energetisch abgestimmten Instandhaltung wird behandelt.

An diesem kostenpflichtigen Online-Seminar für Haus+Grund München können auch Nicht-Mitglieder teilnehmen.

Weitere Informationen

Vortrag: Baufinanzierung im aktuellen Umfeld

Im Rahmen des Haas-Hausbau-Tags am 26. November 2022 in Falkenberg wird Klaus Nützl Fragen beantworten, die jeden interessierten „Häusle-Bauer“ unter den Nägeln brennen:

Wie finanziert man unter den aktuellen Umständen (Inflation, hohe Zinsen, teure Baupreise…) den Bau einer Immobilie? Was gilt es zu beachten? Welche Einsparmöglichkeiten gibt es?

Der Vortrag findet um 15.30 Uhr statt. Herr Nützl steht auch für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Mehr zur Veranstaltung: https://haas-fertighaus.de/aktuelles/haas-hausbau-tag/



Energetische Sanierungsmaßnahmen: So sparen Sie Energie und Geld

Steigende Kosten, Energiekrise, Klimaschutz – es gibt zur Zeit viele Gründe, Energie zu sparen. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Eigenheim. Ob Wärmedämmung oder Modernisierung der Heizung – im Ergebnis sparen Sie doppelt: Ihre Energiekosten sinken durch die geförderten Sanierungsmaßnahmen und 20% des Modernisierungsaufwands – insgesamt maximal 40.000 EUR – sind für Sie auf die Steuerschuld anrechenbar. Die Förderung erfolgt nach § 35 c EStG mittels Steuergutschrift.

Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch schrittweise Sanierungen nach einem Sanierungsplan. Die Förderung gilt pro Wohnobjekt. Wenn Sie also mehrere selbst genutzte Immobilien innerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums besitzen (z.B. noch eine Ferienwohnung), kann jede Sanierung einzeln im Rahmen der Höchstgrenzen gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was gilt es zu beachten? Gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten?

Die ACCONSIS Steuer- und Finanzierungsexperten „rund um die Immobilie“ geben Antworten auf viele Fragen aus der Praxis.

Anhand eines übersichtlichen Infoblatts können Sie zudem Schritt für Schritt Ihre Voraussetzungen der steuerlichen Förderung überprüfen.

Energetische Sanierung: F&A; Kostenloser Download Infoblatt.

Immobiliendarlehen: Jetzt durch Anschlussfinanzierung aktuelle Zinsen sichern.

Bei fremdfinanzierten Immobilien ist das Ende der Zinsbindungsfrist mit einem Risiko verbunden, das sich jetzt schon abzeichnet: Das Zinsniveau für Immobiliendarlehen ist rasant angestiegen und die EZB hat weitere Zinserhöhungen angekündigt! Daher ist es höchste Zeit, sich mit einem Forward-Darlehen gegen künftige Zinssteigerungen abzusichern und auch weiterhin vom aktuellen Zinsniveau zu profitieren.

Mit Forward-Darlehen heute schon die Zinsen für morgen sichern

Beim Forward-Darlehen handelt es sich um einen Kredit zur Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Darlehensnehmer können sich das aktuelle Zinsniveau bereits bis zu fünf Jahre vor Ablauf der eigentlichen Zinsbindung sichern. Das kann sich durchaus lohnen, denn Zinssicherheit bedeutet Planungssicherheit! Entscheidend ist dabei, die zukünftige Zinsentwicklung vernünftig einzuschätzen.

Wir helfen Ihnen beim Abschätzen von Vor- und Nachteilen

Ob sich der Abschluss eines Forward-Darlehens lohnt, hängt davon ab, wie stark die Zinsen in Zukunft steigen. Dennoch sollte man nicht mehr lange warten. Denn hält der aktuelle Zinstrend nach oben weiterhin an, wird sich dieses Darlehen durchaus bezahlt machen. Wer gerne auf Stabilität und Planbarkeit setzt, kann sich mit einem Forward-Darlehen die aktuellen Zinsen sichern und so langfristig die künftigen Monatsraten für die Immobilienfinanzierung festlegen.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für oder gegen ein Forward-Darlehen liefert dabei ein persönliches Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Finanzierungsexperten. Die ACCONSIS-Finanzierungsberatung bietet Ihnen eine bankenunabhängige Expertise, bewertet Ihre Gesamtsituation aus verschiedenen Blickwinkeln und hilft, die passende Anschlussfinanzierung für Sie zu finden.

Unsere Beratung erfolgt in zwei Schritten:
1. Bestandsaufnahme und Analyse Ihrer aktuellen Finanzierungs- und Vermögenssituation unter Berücksichtigung der persönlichen Ziele im Rahmen eines Erstgespräches.
2. Recherche nach dem optimalen Anbieter und den besten Konditionen eines Forward-Darlehens. Basis dafür ist der Zugriff auf eine Datenbank mit 200 Banken!

Wenn die Finanzierung über ACCONSIS zum Abschluss kommt, ist diese Beratungsleistung für Sie vollkommen kostenfrei.

Nun gilt es, schnell Ihren persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren! Einfach an finanzierung@acconsis.de schreiben.

Ukraine-Krieg: KfW-Sonderprogramm für betroffene Unternehmen

Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine bzw. von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, steht ab sofort das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung.

  • Ziel des Programms ist es, die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen kurzfristig zu sichern.
  • Dabei werden kleine, mittelständische und große Unternehmen berücksichtigt, ohne Beschränkung hinsichtlich Umsatzgröße oder Branche.
  • Sie erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Es besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf Förderung. Vielmehr entscheidet die KfW aufgrund pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Mittel.

Welche Voraussetzungen gelten für das KfW-Sonderprogramm?

Unternehmen müssen ihre Betroffenheit aus den Sanktionen bzw. Kriegshandlungen nachweisen.

Dazu zählen:

  • Produktionsausfall in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • Produktionsausfall durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • Umsatzrückgang durch den weggebrochenen Absatzmarkt
  • Besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten.

Förderfähige Unternehmen müssen grundsätzlich strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sein.

Die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der KfW-Informationsseite.

Was umfasst das Sonderprogramm?

  • Förderkredite für Anschaffungen (Maschinen, Ausstattung), laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager), Übernahmen und Beteiligungen. Der Kreditbetrag ist bei der (Haus)Bank zu beantragen und beträgt maximal 100 Mio. Euro je Unter­nehmen oder Unternehmens­gruppe . Bis zu 80% des Bankenrisikos der Hausbanken übernimmt die KfW.
  • Konsortialkredite für Anschaffungen (Maschinen, Ausstattung) und laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager). Der Kreditbetrag ist auf maximal 50 % der Gesamt­verschuldung der Unternehmens­gruppe oder 30 % der Bilanz­summe begrenzt. Maßgeblich für den Kredit­höchstbetrag ist die höhere der beiden vor­genannten Grenzen. Die KfW trägt bis zu 70 % des Risikos der gesamten Konsortial­finanzierung.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung!

Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de .

+49 89 547143
finanzierung@acconsis.de
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