Ukraine-Krieg: KfW-Sonderprogramm für betroffene Unternehmen

Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine bzw. von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, steht ab sofort das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung.

  • Ziel des Programms ist es, die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen kurzfristig zu sichern.
  • Dabei werden kleine, mittelständische und große Unternehmen berücksichtigt, ohne Beschränkung hinsichtlich Umsatzgröße oder Branche.
  • Sie erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Es besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf Förderung. Vielmehr entscheidet die KfW aufgrund pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Mittel.

Welche Voraussetzungen gelten für das KfW-Sonderprogramm?

Unternehmen müssen ihre Betroffenheit aus den Sanktionen bzw. Kriegshandlungen nachweisen.

Dazu zählen:

  • Produktionsausfall in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • Produktionsausfall durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • Umsatzrückgang durch den weggebrochenen Absatzmarkt
  • Besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten.

Förderfähige Unternehmen müssen grundsätzlich strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sein.

Die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der KfW-Informationsseite.

Was umfasst das Sonderprogramm?

  • Förderkredite für Anschaffungen (Maschinen, Ausstattung), laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager), Übernahmen und Beteiligungen. Der Kreditbetrag ist bei der (Haus)Bank zu beantragen und beträgt maximal 100 Mio. Euro je Unter­nehmen oder Unternehmens­gruppe . Bis zu 80% des Bankenrisikos der Hausbanken übernimmt die KfW.
  • Konsortialkredite für Anschaffungen (Maschinen, Ausstattung) und laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager). Der Kreditbetrag ist auf maximal 50 % der Gesamt­verschuldung der Unternehmens­gruppe oder 30 % der Bilanz­summe begrenzt. Maßgeblich für den Kredit­höchstbetrag ist die höhere der beiden vor­genannten Grenzen. Die KfW trägt bis zu 70 % des Risikos der gesamten Konsortial­finanzierung.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung!

Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de .

BEG Förderung für energieeffizientes Bauen startet wieder

AKTUALISIERUNG 20.04., 15 Uhr: Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die bereitgestellten Förder­mittel für energie­effiziente Neubauten bereits jetzt schon wieder komplett ausgeschöpft. Die KfW bittet, keinen neuen Antrag mehr zu stellen. Ganz enden soll die Neubauförderung aber (noch) nicht. Ab dem 21.04.2022 können laut KfW wieder Anträge für die Neubau­förderung gestellt werden. Diese Antrags­möglichkeit wird sich allerdings auf die Effizienz­haus/gebäude Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse beschränken. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“.  Anträge für die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienz­gebäude Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse werden nicht mehr möglich sein.

Der Staat unterstützt das energiesparende Bauen und Sanieren mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach dem plötzlichen Programmstopp zu Beginn des Jahres ist nun seit 20. April 2022 die Antragsstellung für die Förderung von energieeffizienten Neubauten bei der KfW wieder möglich.

Allerdings wird das Programm zu geänderten Konditionen weitergeführt:

  • Für den Neubau von Energieeffizienzhäusern gibt es nur noch Fördermittel für das Effizienzhaus 40 EE (Erneuerbare Energien), 40 NH (Nachhaltigkeit) und das Effizienzhaus 40 Plus. Effizienzhäuser nach dem Standard 40 bzw. 55 werden nicht mehr gefördert.
  • Die Förderung erfolgt nur noch über zinsvergünstigte Kredite in Höhe von höchs­tens 150.000 Euro. 
  • Erreicht der Neubau die vorgesehene Effizienz­hausstufe, zahlt die KfW einen nicht rück­zahl­baren Tilgungs­zuschuss. Er beträgt für das Effizienz­haus 40 EE 10 Prozent und für das Effizienz­haus 40 NH und Effizienz­haus 40 Plus 12,5 Prozent.
  • Das Förderprogramm ist bis 31. Dezember 2022 befristet.

BEG Förderung: Begrenztes Budget für 2022

Wichtig zu wissen: Für die Neubau­förderung steht in 2022 ein begrenztes Budget in Höhe von einer Milliarde Euro zu Verfügung.

Für 2023 plant das Bundes­wirt­schafts­ministerium ein neues Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“. Darin sollen Förder­anforderungen weiter­ entwickelt werden, mit Fokus auf die Treib­hausgas-Emissionen im Lebens­zyklus der Häuser.

Unsere Empfehlung: 

Sollten Sie 2022 einen entsprechenden Neubau ins Auge fassen und die Planungen bereits fortgeschritten sein, heißt es schnell sein bei der Beantragung! Denn die KfW erwartet eine sehr hohe Nachfrage und damit eine schnelle Ausschöpfung dieser Fördermittel.

Unsere Finanzierungsexperten unterstützen Sie gerne, mit einer umfassenden Beratung und bei der Beantragung der Fördergelder. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de.

Einstufung der Effizienzhäuser

  • Effizienzhaus: Tech­nischer Stan­dard der KfW. Die Zahlen zeigen, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Ein Effizienz­haus 40 darf 40 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Stan­dard­neubau verbraucht.
  • Effizienz­haus 40 Plus: Extra gut gedämmtes Haus mit intelligenter Wärme- und Lüftungs­technik und strom­erzeugender Anlage, etwa einer Photovoltaikanlage. Die Anlage wird nur mitgefördert, wenn sie nicht ins Stromnetz einspeist.
  • Effizienz­haus 40 EE: Mindestens 55 Prozent des Wärme­bedarfs muss aus erneuer­baren Energien gedeckt werden.
  • Effizienz­haus 40 NH: Das Haus bekommt ein Nach­haltig­keits­zertifikat. Voraus­setzung dafür ist unter anderem der Verzicht auf Schad­stoffe und eine Ökobilanzierung.

ACCONSIS Insider-Online am 3. Mai 2022

Grundsteuer – was ist 2022 zu tun?

Die Grundsteuerreform nimmt 2022 Fahrt auf! Alle Immobilien- und Grundstückseigentümer in Deutschland müssen dieses Jahr eine elektronische Feststellungserklärung bei ihrem Finanzamt einreichen. Unser kostenloses INSIDER ONLINE Seminar gibt einen Gesamtüberblick und beantwortet viele spannende Fragen dazu:

• Wie wird die neue Grundsteuer ermittelt?
• Wer genau ist von der Grundsteuerreform betroffen und was ist zu tun?
• Welche Fristen gilt es zu beachten?

Sie erhalten von mir und meinem Steuerberater-Kollegen Andreas Jovanic wertvolle Tipps und können auch Ihre persönlichen Fragen stellen.

Update 3.5.2022: Aufzeichnung des Webinars

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Energetische Sanierung – 10 Tipps zu Steuererleichterungen und Finanzierung

Die Sanierung von Wohnungen und Häusern aus energetischen Gesichtspunkten bringt enorme Kosten mit sich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Kosten über die Steuer abzusetzen.

Was gilt es dabei zu beachten? Welche Maßnahmen kommen in Frage?

Welche weiteren Förderungsmöglichkeiten gibt es, um die Finanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen?

Lesen Sie die Antworten auf 10 Praxisfragen.

Bauen wird immer teurer – die Nachfrage steigt: Ein Widerspruch?

Die Baukosten steigen unaufhörlich. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) dazu sind ernüchternd: Die Erzeugerpreise für einzelne Baustoffe wie Holz und Stahl stiegen im Jahresdurchschnitt 2021 so stark wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949! Ein paar Beispiele: Konstruktionsvollholz plus 77,3 % gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt, Betonstahlmatten plus 52,8 %, Bitumen plus 36,1 %.

Auch die steigenden Preise für Energie und Bauleistungen treiben die Baukosten in die Höhe. Insgesamt, so Destatis, verteuerten sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden im Jahresdurchschnitt 2021 um 9,1 % gegenüber dem Vorjahr. 

Dazu kommt noch die steigende Inflation – für 2022 rechnet die Bundesbank mit deutlich mehr als 4 %.

Dennoch höhere Nachfrage – auch dank staatlicher Förderanreize

Trotz der enormen Kostensteigerungen wurden in den ersten elf Monaten 2021 4,5% mehr Baugenehmigungen eingeholt als im Vorjahreszeitraum. Ein Grund dafür sind u.a. staatliche Förderungsanreize. Beispielsweise endete am 31. März 2021 die Antragsfrist für das Baukindergeld, entsprechend wurden im ersten Quartal extrem viele Anträge gestellt.

Deshalb schockierte auch der plötzliche Stopp für bewährte KfW-Förderungen Ende Januar. Schließlich sind diese Fördergelder in der Regel ein wichtiger Baustein des Finanzierungsplans. Aber nun geht es weiter: Inzwischen hat die Bundesregierung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel i.H.v. rund 9,5 Mrd. Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Welche Bauförderungen sind aktuell möglich?

  • Seit dem 22. Februar 2022 können Immobilieneigentümer nun wieder Anträge bei der KfW für Sanierungen mit Effizienzhausstandard 40 stellen. Die bislang gültigen Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben dabei zunächst unverändert. 
  • Für ältere Bestandsimmobilien können weiterhin Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen – beispielsweise an Heizung, Fenstern oder der Gebäudehülle – über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
  • Für die barrierefreie Umgestaltung bietet das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ Kreditmöglichkeiten.
  • Das Wohneigentumsprogramm der KfW-Bank bietet die Möglichkeit, einen Kredit von bis zu 100.000 Euro aufzunehmen.
  • Zudem bieten auch Bundesländer und Kommunen interessante Fördermöglichkeiten. Programme, die sich beispielsweise speziell an Familien mit Kindern richten oder die Renovierung von Altbauten im Zentrum als Alternative zu Neubauten am Stadtrand fördern.
  • Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist die Steuererstattung. So können bis zu 20 % der Kosten für Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fenster- oder Heizungstausch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierzu beraten unsere ACCONSIS Steuerberater gerne!

Und was gilt für die KfW-Förderung von Neubauten nach EH40-Standard?

Für den Neubau von Energieeffizienzhäusern mit dem Standard EH40 sind aktuell noch keine neuen Förderanträge möglich! Die neuen Bedingungen befinden sich noch in der Ausarbeitung und sollen im Laufe des März bekanntgegeben werden.

Unsere Empfehlung: Sollten Sie einen entsprechenden Neubau ins Auge fassen, so empfiehlt sich jedoch durchaus, die Planungen voranzutreiben. Denn sobald der dafür zur Verfügung stehende Fördertopf in Höhe von voraussichtlich 1 Mrd. Euro für 2022 freigegeben wird, heißt es schnell sein bei der Beantragung!

Sie möchten Ihren Traum von der eigenen Immobilie bzw. Sanierungsmaßnahmen trotz der steigenden Preise und Inflation nicht aufgeben? Dann sprechen Sie gerne mit unseren Finanzierungsberatern über die für Sie in Frage kommenden Fördermöglichkeiten. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de .

Grundsteuerreform 2022 – wen betrifft sie und was ist zu tun?

Wichtig zu wissen für (künftige) Immobilieneigentümer:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien in Deutschland verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund wurde ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet und die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Zur Neuberechnung müssen nun 2022 alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine Steuererklärung abgeben.

Lesen Sie die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform und Empfehlungen des ACCONSIS Steuerberaters Andreas Jovanic.

Neuer Fahrplan für die KfW-Förderungen energieeffizienter Gebäude

Nach dem plötzlichen Förderstopp vom 24. Januar 2022 hat die Bundesregierung heute eine Lösung für die künftigen KfW- Förderungen bekanntgegeben. 

Vom Finanzierungsstopp waren die Förderprogramme von Neubauten nach den Effizienzstandards EH55 und EH40 sowie die energetische Sanierung betroffen. Nun sollen die Fördermaßnahmen doch teilweise wieder aufgenommen werden. Ausnahme: Die KfW-Förderung von EH55-Gebäuden. Sie wäre planmäßig am 31. Januar ausgelaufen und wird auch nicht mehr aufgenommen, da EH55 inzwischen als technischer Standard gilt.

Was wurde nun beschlossen?

Die wichtigste und gute Nachricht: Anträge, die vor der Bekanntgabe des Förderstopps am 24. Januar eingegangen sind, werden noch nach den bisher geltenden Kriterien bearbeitet.

Die schlechte Nachricht: Anträge, die danach gestellt wurden und nicht den strengeren Effizienzstandard EH40 erfüllen, gehen leer aus.

Was sieht die Überarbeitung der KfW-Förderungen vor?

  • Künftig sollen nur noch Sanierungen und Neubauten nach dem strengeren Standard EH40 gefördert werden.
  • Eine Reduzierung der Fördersumme ist angedacht.  
  • Das neue EH40-Programm soll bis Jahresende 2022 gelten.
  • Zudem ist eine Deckelung des Programms bei einer Milliarde Euro vorgesehen.
  • Im Anschluss soll ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden.

Was bedeuten die Effizienzstandards EH 55 und EH 40?

EH55 bzw. EH40 bedeuten, dass ein Gebäude nur 55 bzw. 40 Prozent der Energie eines Standardhauses verbraucht.  Ein Standardhaus erfüllt lediglich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Wenn Sie Fragen dazu haben oder über mögliche KfW-Förderungen für Ihr Immobilienprojekt sprechen möchten, helfen Ihnen unsere Finanzierungsberater gerne. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de .

Inflation und steigende Zinsen – das Aus für Ihre Immobilienträume?

Egal ob beim Kauf oder dem Bau einer Immobilie: Verteuern sich Baukredite durch höhere Zinsen und mindert sich zudem noch der Wert des Geldes, so kann manche Immobilienfinanzierung ins Wanken geraten.

Wird die Inflation zu höheren Zinsen führen?

Dies ist anzunehmen. Weltweit erreichen die Inflationsraten gerade neue Höhen.

In Deutschland lag die Jahresinflation 2021 bei 3,1 %, so das Statistische Bundesamt. Das klingt noch nicht extrem hoch, ist jedoch der höchste Wert seit 1993. Das Ifo Institut erwartet 2022 sogar noch eine weiter zunehmende Inflation auf 3,5 Prozent.

Um der steigenden Inflation entgegenzuwirken, werden die Notenbanken Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. So plant die Fed in USA für 2022 eine Erhöhung des Leitzinses. Auch die EZB und Bundesbank sehen angesichts der anhaltenden Inflation Handlungsbedarf.

Werden auch die Bauzinsen steigen?

Viele Indikatoren sprechen dafür. Zwar sind Immobiliendarlehen momentan aufgrund des absolut niedrigen Zinsniveaus extrem günstig, allerdings ist man sich in Fachkreisen sicher, dass von einem moderaten Anstieg der Zinsen auszugehen ist. Welche Gründe sprechen dafür?

  • Die bereits erwähnten geldpolitischen Maßnahmen der Notenbanken werden auch die Bauzinsen verteuern.
  • Wegen der angespannten Lage am Immobilienmarkt müssen die Banken künftig höhere Risikopuffer bilden und gegebenenfalls mehr Eigenkapital zurücklegen. Die daraus entstehenden Kosten werden die Banken zum Teil in Form von höheren Zinsen an die Kunden weitergeben, so die Vermutung.
  • Die Renditen der Staatsanleihen steigen. So liegt die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe inzwischen wieder leicht im Plus. An diesen Renditen orientieren sich die Bauzinsen, so dass auch eine Erhöhung der Bauzinsen zu erwarten ist.

Was ist unsere Empfehlung?

  • Wenn Sie sich für eine Investition in eine Immobilie entscheiden, sichern Sie sich die aktuell günstigen Zinssätze langfristig! Einige Banken und Versicherer bieten Zinsbindungszeiträume von bis zu 30 Jahren an.
  • Läuft die Zinsbindung für Ihre bestehende Finanzierung in den nächsten 5 Jahren aus? Sie können sich bereits heute günstige Konditionen für den Anschlusszeitraum über ein sogenanntes Forwarddarlehen sichern.
  • Planen Sie zudem einen größeren finanziellen Puffer ein, denn sowohl die Kosten für Handwerker und Material als auch die Energiekosten und Umlagen steigen weiterhin.
  • Aufgrund von Lieferengpässen kommt es zudem oftmals zu längeren Bauzeiten. Daher empfiehlt es sich, längere bereitstellungszinsfreie Zeiten mit den Banken zu vereinbaren.

Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Immobilienprojektes.  

Stopp der KfW-Programme für den Bau energieeffizienter Gebäude

Heute hat die Bundesregierung mit sofortiger Wirkung die meisten Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, gestoppt. 

Zunächst sollte die Förderung nach dem KfW-55-Standard Ende Januar 2022 auslaufen. Diese wurde mit der heutigen Entscheidung eingestellt. Auch die Förderung des nächsthöheren Effizienzlevels 40 und die Zuschüsse für umfassende energetische Sanierungen sind vorerst außer Kraft gesetzt.

Wann eine Wiederaufnahme der Programme erfolgt, ist noch offen.

Die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung ist von diesem Programmstopp nicht betroffen.

Selbstverständlich werden wir Sie auf dem Laufenden halten und über die Neuerungen informieren. Melden Sie sich bei uns wenn Sie Fragen dazu haben oder über mögliche Alternativen sprechen möchten.

KfW-55-Förderung nur noch bis 31.01.2022

Eine wichtige Änderung für künftige Bauherren und Käufer von klimaeffizienten Neubauten steht an: Die Bundesförderung von Effizienzhäusern nach KfW-55-Standard wird Ende Januar 2022 eingestellt.

Dies bedeutet, die Staatsbank KfW nimmt entsprechende Anträge auf Förderkredite nur noch bis 31.01.2022 an.

Wie sieht die KfW-55-Förderung aus?

Aktuell planen viele Projektentwickler von Effizienzhäusern mit diesem Standard, der für Bauherren neben einem günstigen KfW-Darlehen auch einen Zuschuss von bis zu 26.250 EUR bedeutet. Dabei kann der Bauherr zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss wählen.

Weshalb wird die KfW-55-Förderung eingestellt?

Inzwischen hat sich das sogenannte „Effizienzhaus-55“ als Standard durchgesetzt. Auch ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund werden diese Gebäude aufgrund der steigenden Energiekosten als wirtschaftlich angesehen.

Künftig sollen Fördergelder deshalb stärker in Gebäudesanierungen und energetische Einzelmaßnahmen bei Bestandsgebäuden sowie in besonders effiziente Neubauten nach KfW-40-Standard fließen. So soll künftig noch mehr CO2 eingespart werden.

Was bedeutet dies für künftige Bauherren?

Wer sich aktuell für den Kauf bzw. den Bau einer Neubauwohnung oder eines neuen Hauses interessiert, sollte schnellstmöglich handeln und eventuell einen entsprechenden Antrag auf KfW-55-Förderung vorziehen. Dies ist natürlich nur zu empfehlen, wenn bereits ein gewisser Planungsfortschritt erreicht ist und die Effizienzklasse 55 feststeht.

Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, gegebenenfalls den nächsthöheren Effizienzlevel 40 in Betracht zu ziehen. Unsere Finanzierungs-Experten beraten Sie gerne. E-Mail: finanzierung@acconsis.de

+49 89 547143
finanzierung@acconsis.de
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