
BEG Förderung: Bundesförderung effiziente Gebäude
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist ein bundesweites Förderprogramm das energetische Sanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude unterstützt. Die BEG Förderung bündelt frühere Förderprogramme und bietet sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite/Darlehen für private, kommunale und gewerbliche Antragsteller an. Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und schließt auch die qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung mit ein.
Je nachdem, was gefördert werden soll, ist bei der BEG entweder die KfW oder die BAFA zuständig. Weitere Details und Hinweise zur Beantragung der Förderung erhalten Sie im folgenden Beitrag.
Das Wesentliche in Kürze:
- Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren
- Förderarten: Zuschüsse und zinsgünstige Kredite
- Teilprogramme: BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude), BEG EM (Einzelmaßnahmen), BEG KfN (Klimafreundlicher Neubau)
- Zuständig sind KfW (Kredite & Komplettsanierungen + Heizungsaustausch) und BAFA (Zuschüsse für Einzelmaßnahmen – außer Heizungswechsel)
- 50 % Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
Inhaltsverzeichnis
- Ziele der Bundesförderung für effiziente Gebäude
- BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen
- BEG WG: Förderung für Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
- BEG NWG: Förderung für Sanierung von Nichtwohngebäuden
- BEG KfN: Förderung für klimafreundlichen Neubau
- KfW oder BAFA? Wer ist wofür bei der BEG Förderung verantwortlich?
- BEG Förderung optimal nutzen mit ACCONSIS
- FAQ zur BEG Förderung
Ziele der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Ziel der BEG ist es, den Energieverbrauch zu senken und so den Klimaschutz zu fördern. Gefördert werden Maßnahmen wie die Verbesserung der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, Fenster), der Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik (z.B. Wärmepumpen, Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien) und die Umsetzung nachhaltiger Neubau-Standards (Effizienzhaus).
Dabei setzt sich die BEG Förderung aus den folgenden vier Teilprogrammen zusammen:
BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen
Die BEG EM Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) umfasst Zuschüsse für einzelne Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessern. Gefördert werden
hauptsächlich:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (u.a. Dämmung von Wänden, Dach, Böden)
- Anlagentechnik (u.a. Einbau/Optimierung von Lüftungsanlagen)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (z.B. Solarkollektoren, Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung (u.a. Effizienzsteigerung durch Pumpen-Austausch, Dämmung von
Rohrleitungen) - Fachplanung und Baubegleitung (bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten)
Die Zuschüsse betragen je nach Maßnahme zwischen 15 % und 50 % der förderfähigen Kosten, ergänzt durch individuelle Boni.
- Förderberechtigte: private, gewerbliche, kommunale und industrielle Antragsteller
- Zuständigkeit: BAFA (ergänzende Kredite über die KfW sind möglich)
- Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (300 Euro bei Heizungsoptimierung)
BEG WG: Förderung für Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
Mit der BEG WG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) werden Sanierungen von Wohngebäuden auf Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 + Denkmal) finanziell unterstützt. Auch Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig.
- Förderart: Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen
- Förderhöhe: Kredit bis zu 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss bis zu 37.500 €
pro Wohneinheit, ggf. werden weitere objektabhängige Zuschüsse gewährt. Maximale Tilgungszuschüsse bis zu 67.500 EUR sind abhängig von der Effizienzhaus-Stufe möglich. - Baubegleitung: Die notwendige Baubegleitung durch einen Fachplaner bzw. Energieeffizienzexperten wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss in Höhe von 50 % gefördert.
- Förderberechtigte: private Bauherren, Eigentümer, Investoren
- Zuständigkeit: KfW
- Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (300 Euro bei Heizungsoptimierung)
BEG NWG: Förderung für Sanierung von Nichtwohngebäuden
Die BEG NWG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude) ist ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Die Förderung ist an die Einstufung zum Effizienzgebäude geknüpft.
- Förderart: Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen
- Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen
- Zuständigkeit: KfW
BEG KfN: Förderung für klimafreundlichen Neubau
Die BEG KfN Förderung steht für das Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Sie wurde zum 1. März
2023 eingeführt und löst die bisherige Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Ziel der KfN Förderung ist die deutliche Reduzierung von Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Errichtung über den Betrieb bis zum Rückbau. Gefördert werden Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die besonders hohe Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.
- Förderart: Zinsgünstige Kredite, Investitionszuschüsse für Kommunen
- Förderhöhe: je nach Effizienzhausstufe bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Förderberechtigte: alle, die klimafreundliches Gebäude neu bauen oder ein neugebautes klimafreundliches Gebäude kaufen
- Zuständigkeit: KfW
KfW oder BAFA? Wer ist wofür bei der BEG Förderung verantwortlich?
Die KfW ist vor allem für die Kreditförderung zuständig. Sie bearbeitet Finanzierungen von energetischer Sanierung, Neubau von Effizienzhäusern sowie die ergänzende Finanzierung von Einzelmaßnahmen. Zudem wickelt die KfW die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller im Bereich Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) ab. Die Antragstellung und Abwicklung der Kredite erfolgt über die KfW-Plattform „Meine KfW“.
Das BAFA ist hauptsächlich für die Zuschussförderung bei Einzelmaßnahmen im Bereich energieeffizienter Gebäude verantwortlich (BEG EM). Das umfasst zum Beispiel Förderungen für den Einbau neuer Wärmeerzeuger oder Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Das BAFA wickelt diese Zuschüsse direkt ab (über das BAFA Portal) und bietet Beratungsangebote zur Antragstellung an. Wichtige Ausnahme: Heizungstausch – Zuschüsse dafür beantragen Sie bei der KfW.
Übersicht der Zuständigkeiten bei der BEG Förderung als Tabelle:
| Bereich/Förderart | Zuständige Stelle | Beschreibung |
|---|---|---|
| Kreditförderung Neubau und Sanierung | KfW | Vergabe von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen (BEG WG, BEG NWG) |
| Zuschussförderung Einzelmaßnahmen (z.B. Heizung, Erneuerbare Energien) | BAFA | Abwicklung von direkten Zuschüssen für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen (BEG EM) Ausnahme: kompletter Heizungstausch – Zuschüsse werden über die KfW beantragt |
| Zuschüsse für kommunale Antragsteller bei Wohn- und Nichtwohngebäuden | KfW | Zuschussförderung speziell für Kommunen bei energetischen Gebäudemaßnahmen |
| Fachplanung und Baubegleitung | BAFA | Förderung der qualifizierten Planung und Baubegleitung im Zuge energetischer Maßnahmen |
BEG Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude optimal nutzen mit ACCONSIS
Eine optimale Fördermittelberatung ist essenziell, um finanzielle Vorteile bei energetischen Sanierungen, Neubauten oder Modernisierungen bestmöglich zu nutzen. Als erfahrene Fördermittelexperten unterstützen wir Sie dabei, die passende Förderung aus dem breiten Spektrum der BEG zu nutzen – und natürlich auch dabei, weitere Förderoptionen zu prüfen.
Profitieren Sie von individuellen Lösungswegen für Ihre Immobilie – egal ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung und eine passgenaue Förderstrategie, damit Sie Ihre Bau- und Sanierungsvorhaben wirtschaftlich und zukunftssicher umsetzen können.
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FAQ zur BEG Förderung für Einzelmaßnahmen, Komplettsanierung und Neubau
Was umfasst die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst Fördergelder für energieeffizientes Bauen, Sanieren und Heizen. Dazu zählen Zuschüsse und Kredite für energetische Sanierungen, den Neubau von Effizienz- und Klimahäusern sowie Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Wer ist für die Förderung zuständig bzw. wo stellt man den Förderantrag?
Die BEG Förderung wird von zwei Hauptstellen abgewickelt: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden über das BAFA (bis auf Zuschüsse für den Heizungstausch – hier ist die KfW zuständig) beantragt, während Kredite und Zuschüsse für Komplettsanierungen (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) von der KfW bearbeitet werden. Die Anträge sind online über die jeweiligen Portale der BAFA bzw. KfW einzureichen. Die Antragstellung für die KfW Kredite erfolgt über die Hausbank.
Für welche Gebäudearten ist die BEG Förderung verfügbar?
Gefördert werden Wohngebäude (Einfamilien-, Mehrfamilienhäuser), Nichtwohngebäude (Büro und Gewerbegebäude, kommunale Bauten) sowie Neubauten und Bestandsgebäude. Sowohl private Eigentümer als auch Unternehmen und Kommunen können Anträge stellen.
Welche Maßnahmen werden bei der BEG EM (Einzelmaßnahmen) gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Wänden, Dach und Boden, der Austausch von Fenstern und Türen, Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen oder Heizungsoptimierung und der Einbau neuer Heizsysteme, z.B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Auch Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig.
Muss ein Energie-Effizienz-Experte bei der Antragstellung eingebunden werden?
Ja, bei vielen Förderungen im Rahmen der BEG ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten verpflichtend. Dieser erstellt Nachweise und prüft die Einhaltung der Fördervoraussetzungen, insbesondere für Kredite und größere Sanierungen.
Gibt es Förderboni für besonders nachhaltige oder energetisch herausragende Gebäude?
Ja, spezielle Boni gibt es für Effizienzhaus-Standards, Sanierungen mit besonders hoher Energieeinsparung sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Außerdem werden qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung oft mit zusätzlichen Zuschüssen belohnt.
Gibt es bestimmte Fristen, die ich bei der Beantragung der BEG-Förderung beachten muss?
Die Antragstellung muss in der Regel vor Beginn der vorgesehenen Baumaßnahmen erfolgen. Das bedeutet, dass Sie noch keine verbindlichen Aufträge für die Maßnahmen vergeben oder mit den Arbeiten begonnen haben dürfen, bevor der Antrag eingereicht wurde. Für den Zuschuss gilt als Antragsdatum der Tag, an dem Sie den Antrag im BAFA-Onlineportal stellen bzw. bei der KfW über die finanzierende Bank beantragen.
Kann ich die BEG-Förderung mit anderen staatlichen Förderprogrammen kombinieren?
Die BEG-Förderung kann grundsätzlich mit anderen staatlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Dabei gilt jedoch:
- Eine doppelte Förderung für ein und dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. Das heißt, Sie können nicht für die gleiche Sanierungs- oder Baumaßnahme sowohl BEG-Förderung als auch eine weitere staatliche Förderung beantragen.
- Kombinationen sind oft sinnvoll, wenn unterschiedliche Maßnahmen getrennt gefördert werden. Zum Beispiel kann eine Wärmepumpe über die KfW (BEG Wohngebäude Kredite) gefördert werden, während gleichzeitig Fenster oder Dämmung über BAFA (BEG
Einzelmaßnahmen Zuschuss) gefördert werden. - Seit 2024 ist das Kumulierungsverbot für BEG Einzelmaßnahmen (Zuschüsse) mit BEG Wohngebäude (Kredite für Effizienzhäuser) aufgehoben. Somit können Sie einzelne Sanierungen ergänzend zu Effizienzhäusern finanzieren und fördern lassen.
- Steuerliche Förderungen oder regionale Programme können unter bestimmten Bedingungen zusätzlich in Anspruch genommen werden, sofern es keine direkten Überschneidungen mit BEG gibt.
