BEG Förderung: Bundesförderung effiziente Gebäude

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist ein bundesweites Förderprogramm das energetische Sanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude unterstützt. Die BEG Förderung bündelt frühere Förderprogramme und bietet sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite/Darlehen für private, kommunale und gewerbliche Antragsteller an. Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und schließt auch die qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung mit ein.

Je nachdem, was gefördert werden soll, ist bei der BEG entweder die KfW oder die BAFA zuständig. Weitere Details und Hinweise zur Beantragung der Förderung erhalten Sie im folgenden Beitrag.

Das Wesentliche in Kürze:

  • Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Förderarten: Zuschüsse und zinsgünstige Kredite
  • Teilprogramme: BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude), BEG EM (Einzelmaßnahmen), BEG KfN (Klimafreundlicher Neubau)
  • Zuständig sind KfW (Kredite & Komplettsanierungen + Heizungsaustausch) und BAFA (Zuschüsse für Einzelmaßnahmen – außer Heizungswechsel)
  • 50 % Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten

Inhaltsverzeichnis

Ziele der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Ziel der BEG ist es, den Energieverbrauch zu senken und so den Klimaschutz zu fördern. Gefördert werden Maßnahmen wie die Verbesserung der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, Fenster), der Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik (z.B. Wärmepumpen, Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien) und die Umsetzung nachhaltiger Neubau-Standards (Effizienzhaus).

Dabei setzt sich die BEG Förderung aus den folgenden vier Teilprogrammen zusammen:

BEG EM: Förderung für Einzelmaßnahmen

Die BEG EM Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) umfasst Zuschüsse für einzelne Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessern. Gefördert werden
hauptsächlich:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (u.a. Dämmung von Wänden, Dach, Böden)
  • Anlagentechnik (u.a. Einbau/Optimierung von Lüftungsanlagen)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (z.B. Solarkollektoren, Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung (u.a. Effizienzsteigerung durch Pumpen-Austausch, Dämmung von
    Rohrleitungen)
  • Fachplanung und Baubegleitung (bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten)

Die Zuschüsse betragen je nach Maßnahme zwischen 15 % und 50 % der förderfähigen Kosten, ergänzt durch individuelle Boni.

  • Förderberechtigte: private, gewerbliche, kommunale und industrielle Antragsteller
  • Zuständigkeit: BAFA (ergänzende Kredite über die KfW sind möglich)
  • Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (300 Euro bei Heizungsoptimierung)

Mehr erfahren zu BEG EM

BEG WG: Förderung für Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus

Mit der BEG WG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) werden Sanierungen von Wohngebäuden auf Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 + Denkmal) finanziell unterstützt. Auch Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig.

  • Förderart: Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen
  • Förderhöhe: Kredit bis zu 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss bis zu 37.500 €
    pro Wohneinheit, ggf. werden weitere objektabhängige Zuschüsse gewährt. Maximale Tilgungszuschüsse bis zu 67.500 EUR sind abhängig von der Effizienzhaus-Stufe möglich.
  • Baubegleitung: Die notwendige Baubegleitung durch einen Fachplaner bzw. Energieeffizienzexperten wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss in Höhe von 50 % gefördert.
  • Förderberechtigte: private Bauherren, Eigentümer, Investoren
  • Zuständigkeit: KfW
  • Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro (300 Euro bei Heizungsoptimierung)

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BEG NWG: Förderung für Sanierung von Nichtwohngebäuden

Die BEG NWG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude) ist ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Die Förderung ist an die Einstufung zum Effizienzgebäude geknüpft.

  • Förderart: Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen
  • Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen
  • Zuständigkeit: KfW

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BEG KfN: Förderung für klimafreundlichen Neubau

Die BEG KfN Förderung steht für das Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Sie wurde zum 1. März

2023 eingeführt und löst die bisherige Neubauförderung im Rahmen der BEG ab. Ziel der KfN Förderung ist die deutliche Reduzierung von Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Errichtung über den Betrieb bis zum Rückbau. Gefördert werden Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die besonders hohe Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.

  • Förderart: Zinsgünstige Kredite, Investitionszuschüsse für Kommunen
  • Förderhöhe: je nach Effizienzhausstufe bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Förderberechtigte: alle, die klimafreundliches Gebäude neu bauen oder ein neugebautes klimafreundliches Gebäude kaufen
  • Zuständigkeit: KfW

Mehr erfahren zu BEG KfN


KfW oder BAFA? Wer ist wofür bei der BEG Förderung verantwortlich?

Die KfW ist vor allem für die Kreditförderung zuständig. Sie bearbeitet Finanzierungen von energetischer Sanierung, Neubau von Effizienzhäusern sowie die ergänzende Finanzierung von Einzelmaßnahmen. Zudem wickelt die KfW die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller im Bereich Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) ab. Die Antragstellung und Abwicklung der Kredite erfolgt über die KfW-Plattform „Meine KfW“.​

Das  BAFA  ist hauptsächlich für die Zuschussförderung bei Einzelmaßnahmen im Bereich energieeffizienter Gebäude verantwortlich (BEG EM). Das umfasst zum Beispiel Förderungen für den Einbau neuer Wärmeerzeuger oder Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Das BAFA wickelt diese Zuschüsse direkt ab (über das BAFA Portal) und bietet Beratungsangebote zur Antragstellung an.​ Wichtige Ausnahme: Heizungstausch – Zuschüsse dafür beantragen Sie bei der KfW.

Übersicht der Zuständigkeiten bei der BEG Förderung als Tabelle:

Bereich/FörderartZuständige StelleBeschreibung
Kreditförderung Neubau und
Sanierung
KfWVergabe von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen (BEG WG, BEG NWG)
Zuschussförderung
Einzelmaßnahmen (z.B.
Heizung, Erneuerbare
Energien)
BAFAAbwicklung von direkten Zuschüssen für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen (BEG EM)
Ausnahme: kompletter Heizungstausch – Zuschüsse werden über die KfW beantragt
Zuschüsse für kommunale
Antragsteller bei Wohn- und
Nichtwohngebäuden
KfWZuschussförderung speziell für Kommunen bei energetischen Gebäudemaßnahmen
Fachplanung und
Baubegleitung
BAFAFörderung der qualifizierten Planung und Baubegleitung im
Zuge energetischer Maßnahmen


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FAQ zur BEG Förderung für Einzelmaßnahmen, Komplettsanierung und Neubau

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst Fördergelder für energieeffizientes Bauen, Sanieren und Heizen. Dazu zählen Zuschüsse und Kredite für energetische Sanierungen, den Neubau von Effizienz- und Klimahäusern sowie Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Die BEG Förderung wird von zwei Hauptstellen abgewickelt: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden über das BAFA (bis auf Zuschüsse für den Heizungstausch – hier ist die KfW zuständig) beantragt, während Kredite und Zuschüsse für Komplettsanierungen (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) von der KfW bearbeitet werden. Die Anträge sind online über die jeweiligen Portale der BAFA bzw. KfW einzureichen. Die Antragstellung für die KfW Kredite erfolgt über die Hausbank.

Gefördert werden Wohngebäude (Einfamilien-, Mehrfamilienhäuser), Nichtwohngebäude (Büro und Gewerbegebäude, kommunale Bauten) sowie Neubauten und Bestandsgebäude. Sowohl private Eigentümer als auch Unternehmen und Kommunen können Anträge stellen.

Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Wänden, Dach und Boden, der Austausch von Fenstern und Türen, Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen oder Heizungsoptimierung und der Einbau neuer Heizsysteme, z.B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Auch Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig.

Ja, bei vielen Förderungen im Rahmen der BEG ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten verpflichtend. Dieser erstellt Nachweise und prüft die Einhaltung der Fördervoraussetzungen, insbesondere für Kredite und größere Sanierungen.

Ja, spezielle Boni gibt es für Effizienzhaus-Standards, Sanierungen mit besonders hoher Energieeinsparung sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Außerdem werden qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung oft mit zusätzlichen Zuschüssen belohnt.

Die Antragstellung muss in der Regel vor Beginn der vorgesehenen Baumaßnahmen erfolgen. Das bedeutet, dass Sie noch keine verbindlichen Aufträge für die Maßnahmen vergeben oder mit den Arbeiten begonnen haben dürfen, bevor der Antrag eingereicht wurde. Für den Zuschuss gilt als Antragsdatum der Tag, an dem Sie den Antrag im BAFA-Onlineportal stellen bzw. bei der KfW über die finanzierende Bank beantragen.

Die BEG-Förderung kann grundsätzlich mit anderen staatlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Dabei gilt jedoch:

  • Eine doppelte Förderung für ein und dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. Das heißt, Sie können nicht für die gleiche Sanierungs- oder Baumaßnahme sowohl BEG-Förderung als auch eine weitere staatliche Förderung beantragen.
  • Kombinationen sind oft sinnvoll, wenn unterschiedliche Maßnahmen getrennt gefördert werden. Zum Beispiel kann eine Wärmepumpe über die KfW (BEG Wohngebäude Kredite) gefördert werden, während gleichzeitig Fenster oder Dämmung über BAFA (BEG
    Einzelmaßnahmen Zuschuss) gefördert werden.
  • Seit 2024 ist das Kumulierungsverbot für BEG Einzelmaßnahmen (Zuschüsse) mit BEG Wohngebäude (Kredite für Effizienzhäuser) aufgehoben. Somit können Sie einzelne Sanierungen ergänzend zu Effizienzhäusern finanzieren und fördern lassen.
  • Steuerliche Förderungen oder regionale Programme können unter bestimmten Bedingungen zusätzlich in Anspruch genommen werden, sofern es keine direkten Überschneidungen mit BEG gibt.
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