Energetische Sanierung steuerlich absetzen: Bis zu 40.000 € Förderung mit Steuerbonus nach §35c EStG

Die energetische Sanierung von Wohnimmobilien bleibt auch 2026 eines der wichtigsten Themen für Eigentümer und Hausbesitzer. Steigende Energiekosten, gesetzliche Anforderungen zur Energieeffizienz sowie attraktive staatliche Förderungen machen energetische Modernisierungen besonders interessant.

Wer seine Immobilie energetisch saniert, kann:

  • Energiekosten dauerhaft senken
  • den Immobilienwert steigern
  • staatliche Zuschüsse sichern

Besonders relevant ist die steuerliche Förderung nach §35c EStG. Zusätzlich stehen Eigentümern attraktive Förderprogramme über BAFA, KfW und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung.

Was ist §35c EstG?

Der §35c Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht Eigentümern selbstgenutzter Immobilien, energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen und bis zu 40.000 € Steuerermäßigung zu erhalten.

Die Förderung erfolgt direkt über die Einkommensteuer und reduziert die persönliche Steuerlast.

Energetische Sanierung steuerlich absetzen – §35c EStG im Überblick:

  • 20 % der förderfähigen Sanierungskosten steuerlich absetzbar
  • maximale Steuerermäßigung: 40.000 €
  • Förderung verteilt über 3 Jahre
  • gilt für selbstgenutzte Wohnimmobilien
  • zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen förderfähig

Die Verteilung der Steuerermäßigung erfolgt folgendermaßen:

JahrSteuerermäßigung
1. Jahr7 %
2. Jahr7 %
3. Jahr6 %

Welche energetischen Maßnahmen sind steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Förderung nach §35c EStG umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden.

Folgende energetische Sanierungen können Sie steuerlich absetzen:

Wärmedämmung:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Geschossdeckendämmung

Austausch von Fenstern und Türen:

  • energieeffiziente Fenster
  • moderne Außentüren

Heizungsmodernisierung:

  • Wärmepumpen
  • Brennwertheizungen
  • Biomasseheizungen
  • Austausch alter Heizungsanlagen

Optimierung bestehender Heizungsanlagen:

  • hydraulischer Abgleich
  • digitale Heizungssteuerung
  • Austausch ineffizienter Komponenten

Lüftungsanlagen:

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Voraussetzungen für die Förderung nach §35c EStG

Damit Eigentümer energetische Sanierungen von der Steuer absetzen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Selbstgenutzte Wohnimmobilie

Die Immobilie muss:

  • mindestens 10 Jahre alt sein
  • vom Eigentümer selbst genutzt werden
    und
  • innerhalb der EU oder des EWR liegen

Durchführung durch Fachunternehmen

Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen:

  • von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden
    und
  • den technischen Mindestanforderungen entsprechen

Fachunternehmerbescheinigung erforderlich

Für die steuerliche Anerkennung ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
notwendig. Diese bestätigt:

  • die fachgerechte Durchführung
  • die Einhaltung der technischen Anforderungen
  • die Förderfähigkeit der Maßnahmen

Weitere Förderungen in 2026 für energetische Sanierungen

Neben der steuerlichen Förderung nach §35c EStG bestehen weitere attraktive Fördermöglichkeiten:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die sogenannte BEG-Förderung umfasst Zuschüsse und Kredite über:

  • BAFA
  • KfW

Gefördert werden unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • Heizungsmodernisierung
  • Dämmmaßnahmen
  • Fensteraustausch
  • Komplettsanierungen
  • Effizienzhaus-Sanierungen

Wärmepumpen-Förderung 2026: Hohe Zuschüsse sichern

Die Förderung für Wärmepumpen gehört aktuell zu den wichtigsten Förderprogrammen im Bereich energetischer Sanierungen.

Je nach Einkommen und Maßnahme sind Förderquoten von über 50 % möglich.

Förderbestandteile bei Heizungsförderungen:

  • Grundförderung
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus
  • Einkommensbonus
  • Effizienzbonus

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als zusätzlicher Bonus

Wer vor der energetischen Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, kann zusätzliche Fördervorteile erhalten.

Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans:

  • höhere Zuschüsse
  • bessere Planbarkeit
  • langfristige Sanierungsstrategie
  • bessere Ausschöpfung staatlicher Fördermittel

§35c EStG oder BAFA- und KfW-Förderung – Welche Förderung ist besser?

Viele Eigentümer fragen sich, welche Förderung wirtschaftlich sinnvoller ist. Was ist also besser: Die
energetische Sanierung steuerlich absetzen oder Förderungen von KfW und BAFA nutzen?
§35c EStG eignet sich häufig bei:

  • höheren Einkommen
  • Einzelmaßnahmen
  • einfacher steuerlicher Abwicklung
  • kurzfristiger Steuerersparnis

BAFA- und KfW-Förderungen eignen sich häufig bei:

  • umfangreichen Sanierungen
  • Wärmepumpen
  • Heizungsmodernisierung
  • Komplettsanierungen
  • hohen Investitionssummen

Eine professionelle steuerliche Beratung hilft Ihnen dabei, die optimale Förderstrategie zu finden.

Wichtig:

Eine Doppelförderung derselben energetischen Sanierungsmaßnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen

Praxisbeispiel: Steuerbonus bei energetischer Sanierung

Ein Eigentümer investiert 100.000 € in energetische Sanierungsmaßnahmen.

Davon können 20 % steuerlich geltend gemacht werden

Ergibt also insgesamt 20.000 € Steuerermäßigung.

Die Verteilung erfolgt über drei Jahre:

JahrSteuerersparnis
Jahr 17.000 €
Jahr 27.000 €
Jahr 36.000 €

Warum professionelle Beratung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll ist

Die steuerlichen und technischen Anforderungen bei energetischen Sanierungen sind komplex. Fehler
bei:

  • der Planung
  • der Fördermittelbeantragung
  • oder der steuerlichen Dokumentation

können dazu führen, dass Förderungen verloren gehen.

Eine professionelle Beratung unterstützt Sie dabei:

  • steuerliche Vorteile optimal zu nutzen
  • Fördermöglichkeiten richtig zu kombinieren
  • wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen umzusetzen

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Wir unterstützen Eigentümer und Hausbesitzer bei:

  • der steuerlichen Einordnung energetischer Sanierungsmaßnahmen
  • der Prüfung von Fördermöglichkeiten
  • der optimalen Kombination von §35c EStG, BAFA und KfW
  • der steuerlichen Dokumentation gegenüber dem Finanzamt.

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Energetische Sanierung steuerlich absetzen – FAQ

Der § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.

Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Eigenheim energetisch sanieren, können Sie demnach einen Teil der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt und selbst genutzt sein.

Zum Beispiel Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen.

Ja, zusätzlich bestehen Fördermöglichkeiten über BAFA, KfW und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Für dieselbe Maßnahme ist eine Doppelförderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Die steuerliche Förderung nach §35c EStG gilt grundsätzlich nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien.

In der Regel werden Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Fachunternehmerbescheinigung benötigt.

Bildquelle:
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