
Energetische Sanierung steuerlich absetzen: Bis zu 40.000 € Förderung mit Steuerbonus nach §35c EStG
Die energetische Sanierung von Wohnimmobilien bleibt auch 2026 eines der wichtigsten Themen für Eigentümer und Hausbesitzer. Steigende Energiekosten, gesetzliche Anforderungen zur Energieeffizienz sowie attraktive staatliche Förderungen machen energetische Modernisierungen besonders interessant.
Wer seine Immobilie energetisch saniert, kann:
- Energiekosten dauerhaft senken
- den Immobilienwert steigern
- staatliche Zuschüsse sichern
Besonders relevant ist die steuerliche Förderung nach §35c EStG. Zusätzlich stehen Eigentümern attraktive Förderprogramme über BAFA, KfW und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung.
Was ist §35c EstG?
Der §35c Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht Eigentümern selbstgenutzter Immobilien, energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen und bis zu 40.000 € Steuerermäßigung zu erhalten.
Die Förderung erfolgt direkt über die Einkommensteuer und reduziert die persönliche Steuerlast.
Energetische Sanierung steuerlich absetzen – §35c EStG im Überblick:
- 20 % der förderfähigen Sanierungskosten steuerlich absetzbar
- maximale Steuerermäßigung: 40.000 €
- Förderung verteilt über 3 Jahre
- gilt für selbstgenutzte Wohnimmobilien
- zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen förderfähig
Die Verteilung der Steuerermäßigung erfolgt folgendermaßen:
| Jahr | Steuerermäßigung |
|---|---|
| 1. Jahr | 7 % |
| 2. Jahr | 7 % |
| 3. Jahr | 6 % |
Welche energetischen Maßnahmen sind steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Förderung nach §35c EStG umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden.
Folgende energetische Sanierungen können Sie steuerlich absetzen:
Wärmedämmung:
- Fassadendämmung
- Dachdämmung
- Kellerdeckendämmung
- Geschossdeckendämmung
Austausch von Fenstern und Türen:
- energieeffiziente Fenster
- moderne Außentüren
Heizungsmodernisierung:
- Wärmepumpen
- Brennwertheizungen
- Biomasseheizungen
- Austausch alter Heizungsanlagen
Optimierung bestehender Heizungsanlagen:
- hydraulischer Abgleich
- digitale Heizungssteuerung
- Austausch ineffizienter Komponenten
Lüftungsanlagen:
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Voraussetzungen für die Förderung nach §35c EStG
Damit Eigentümer energetische Sanierungen von der Steuer absetzen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Selbstgenutzte Wohnimmobilie
Die Immobilie muss:
- mindestens 10 Jahre alt sein
- vom Eigentümer selbst genutzt werden
und - innerhalb der EU oder des EWR liegen
Durchführung durch Fachunternehmen
Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen:
- von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden
und - den technischen Mindestanforderungen entsprechen
Fachunternehmerbescheinigung erforderlich
Für die steuerliche Anerkennung ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
notwendig. Diese bestätigt:
- die fachgerechte Durchführung
- die Einhaltung der technischen Anforderungen
- die Förderfähigkeit der Maßnahmen
Weitere Förderungen in 2026 für energetische Sanierungen
Neben der steuerlichen Förderung nach §35c EStG bestehen weitere attraktive Fördermöglichkeiten:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die sogenannte BEG-Förderung umfasst Zuschüsse und Kredite über:
- BAFA
- KfW
Gefördert werden unter anderem:
- Wärmepumpen
- Heizungsmodernisierung
- Dämmmaßnahmen
- Fensteraustausch
- Komplettsanierungen
- Effizienzhaus-Sanierungen
Wärmepumpen-Förderung 2026: Hohe Zuschüsse sichern
Die Förderung für Wärmepumpen gehört aktuell zu den wichtigsten Förderprogrammen im Bereich energetischer Sanierungen.
Je nach Einkommen und Maßnahme sind Förderquoten von über 50 % möglich.
Förderbestandteile bei Heizungsförderungen:
- Grundförderung
- Klima-Geschwindigkeitsbonus
- Einkommensbonus
- Effizienzbonus
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als zusätzlicher Bonus
Wer vor der energetischen Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, kann zusätzliche Fördervorteile erhalten.
Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans:
- höhere Zuschüsse
- bessere Planbarkeit
- langfristige Sanierungsstrategie
- bessere Ausschöpfung staatlicher Fördermittel
§35c EStG oder BAFA- und KfW-Förderung – Welche Förderung ist besser?
Viele Eigentümer fragen sich, welche Förderung wirtschaftlich sinnvoller ist. Was ist also besser: Die
energetische Sanierung steuerlich absetzen oder Förderungen von KfW und BAFA nutzen?
§35c EStG eignet sich häufig bei:
- höheren Einkommen
- Einzelmaßnahmen
- einfacher steuerlicher Abwicklung
- kurzfristiger Steuerersparnis
BAFA- und KfW-Förderungen eignen sich häufig bei:
- umfangreichen Sanierungen
- Wärmepumpen
- Heizungsmodernisierung
- Komplettsanierungen
- hohen Investitionssummen
Eine professionelle steuerliche Beratung hilft Ihnen dabei, die optimale Förderstrategie zu finden.
Wichtig:
Eine Doppelförderung derselben energetischen Sanierungsmaßnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen
Praxisbeispiel: Steuerbonus bei energetischer Sanierung
Ein Eigentümer investiert 100.000 € in energetische Sanierungsmaßnahmen.
Davon können 20 % steuerlich geltend gemacht werden
Ergibt also insgesamt 20.000 € Steuerermäßigung.
Die Verteilung erfolgt über drei Jahre:
| Jahr | Steuerersparnis |
|---|---|
| Jahr 1 | 7.000 € |
| Jahr 2 | 7.000 € |
| Jahr 3 | 6.000 € |
Warum professionelle Beratung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll ist
Die steuerlichen und technischen Anforderungen bei energetischen Sanierungen sind komplex. Fehler
bei:
- der Planung
- der Fördermittelbeantragung
- oder der steuerlichen Dokumentation
können dazu führen, dass Förderungen verloren gehen.
Eine professionelle Beratung unterstützt Sie dabei:
- steuerliche Vorteile optimal zu nutzen
- Fördermöglichkeiten richtig zu kombinieren
- wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen umzusetzen
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Wir unterstützen Eigentümer und Hausbesitzer bei:
- der steuerlichen Einordnung energetischer Sanierungsmaßnahmen
- der Prüfung von Fördermöglichkeiten
- der optimalen Kombination von §35c EStG, BAFA und KfW
- der steuerlichen Dokumentation gegenüber dem Finanzamt.
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Energetische Sanierung steuerlich absetzen – FAQ
Was ist §35c EStG?
Der § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Eigenheim energetisch sanieren, können Sie demnach einen Teil der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Welche Voraussetzung gilt für die Immobilie?
Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt und selbst genutzt sein.
Welche energetischen Maßnahmen werden gefördert?
Zum Beispiel Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungsmodernisierung, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen.
Gibt es zusätzliche Förderungen neben §35c EStG?
Ja, zusätzlich bestehen Fördermöglichkeiten über BAFA, KfW und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme ist eine Doppelförderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Können Vermieter die Förderung nach §35c EStG nutzen?
Die steuerliche Förderung nach §35c EStG gilt grundsätzlich nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien.
Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt, um die energetische Sanierung von der Steuer abzusetzen?
In der Regel werden Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Fachunternehmerbescheinigung benötigt.
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