KfW-55-Förderung nur noch bis 31.01.2022

Eine wichtige Änderung für künftige Bauherren und Käufer von klimaeffizienten Neubauten steht an: Die Bundesförderung von Effizienzhäusern nach KfW-55-Standard wird Ende Januar 2022 eingestellt.

Dies bedeutet, die Staatsbank KfW nimmt entsprechende Anträge auf Förderkredite nur noch bis 31.01.2022 an.

Wie sieht die KfW-55-Förderung aus?

Aktuell planen viele Projektentwickler von Effizienzhäusern mit diesem Standard, der für Bauherren neben einem günstigen KfW-Darlehen auch einen Zuschuss von bis zu 26.250 EUR bedeutet. Dabei kann der Bauherr zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss wählen.

Weshalb wird die KfW-55-Förderung eingestellt?

Inzwischen hat sich das sogenannte „Effizienzhaus-55“ als Standard durchgesetzt. Auch ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund werden diese Gebäude aufgrund der steigenden Energiekosten als wirtschaftlich angesehen.

Künftig sollen Fördergelder deshalb stärker in Gebäudesanierungen und energetische Einzelmaßnahmen bei Bestandsgebäuden sowie in besonders effiziente Neubauten nach KfW-40-Standard fließen. So soll künftig noch mehr CO2 eingespart werden.

Was bedeutet dies für künftige Bauherren?

Wer sich aktuell für den Kauf bzw. den Bau einer Neubauwohnung oder eines neuen Hauses interessiert, sollte schnellstmöglich handeln und eventuell einen entsprechenden Antrag auf KfW-55-Förderung vorziehen. Dies ist natürlich nur zu empfehlen, wenn bereits ein gewisser Planungsfortschritt erreicht ist und die Effizienzklasse 55 feststeht.

Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, gegebenenfalls den nächsthöheren Effizienzlevel 40 in Betracht zu ziehen. Unsere Finanzierungs-Experten beraten Sie gerne. E-Mail: finanzierung@acconsis.de

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