BEG Förderung für energieeffizientes Bauen startet wieder

AKTUALISIERUNG 20.04., 15 Uhr: Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die bereitgestellten Förder­mittel für energie­effiziente Neubauten bereits jetzt schon wieder komplett ausgeschöpft. Die KfW bittet, keinen neuen Antrag mehr zu stellen. Ganz enden soll die Neubauförderung aber (noch) nicht. Ab dem 21.04.2022 können laut KfW wieder Anträge für die Neubau­förderung gestellt werden. Diese Antrags­möglichkeit wird sich allerdings auf die Effizienz­haus/gebäude Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse beschränken. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“.  Anträge für die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienz­gebäude Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse werden nicht mehr möglich sein.

Der Staat unterstützt das energiesparende Bauen und Sanieren mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach dem plötzlichen Programmstopp zu Beginn des Jahres ist nun seit 20. April 2022 die Antragsstellung für die Förderung von energieeffizienten Neubauten bei der KfW wieder möglich.

Allerdings wird das Programm zu geänderten Konditionen weitergeführt:

  • Für den Neubau von Energieeffizienzhäusern gibt es nur noch Fördermittel für das Effizienzhaus 40 EE (Erneuerbare Energien), 40 NH (Nachhaltigkeit) und das Effizienzhaus 40 Plus. Effizienzhäuser nach dem Standard 40 bzw. 55 werden nicht mehr gefördert.
  • Die Förderung erfolgt nur noch über zinsvergünstigte Kredite in Höhe von höchs­tens 150.000 Euro. 
  • Erreicht der Neubau die vorgesehene Effizienz­hausstufe, zahlt die KfW einen nicht rück­zahl­baren Tilgungs­zuschuss. Er beträgt für das Effizienz­haus 40 EE 10 Prozent und für das Effizienz­haus 40 NH und Effizienz­haus 40 Plus 12,5 Prozent.
  • Das Förderprogramm ist bis 31. Dezember 2022 befristet.

BEG Förderung: Begrenztes Budget für 2022

Wichtig zu wissen: Für die Neubau­förderung steht in 2022 ein begrenztes Budget in Höhe von einer Milliarde Euro zu Verfügung.

Für 2023 plant das Bundes­wirt­schafts­ministerium ein neues Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“. Darin sollen Förder­anforderungen weiter­ entwickelt werden, mit Fokus auf die Treib­hausgas-Emissionen im Lebens­zyklus der Häuser.

Unsere Empfehlung: 

Sollten Sie 2022 einen entsprechenden Neubau ins Auge fassen und die Planungen bereits fortgeschritten sein, heißt es schnell sein bei der Beantragung! Denn die KfW erwartet eine sehr hohe Nachfrage und damit eine schnelle Ausschöpfung dieser Fördermittel.

Unsere Finanzierungsexperten unterstützen Sie gerne, mit einer umfassenden Beratung und bei der Beantragung der Fördergelder. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de.

Einstufung der Effizienzhäuser

  • Effizienzhaus: Tech­nischer Stan­dard der KfW. Die Zahlen zeigen, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Ein Effizienz­haus 40 darf 40 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Stan­dard­neubau verbraucht.
  • Effizienz­haus 40 Plus: Extra gut gedämmtes Haus mit intelligenter Wärme- und Lüftungs­technik und strom­erzeugender Anlage, etwa einer Photovoltaikanlage. Die Anlage wird nur mitgefördert, wenn sie nicht ins Stromnetz einspeist.
  • Effizienz­haus 40 EE: Mindestens 55 Prozent des Wärme­bedarfs muss aus erneuer­baren Energien gedeckt werden.
  • Effizienz­haus 40 NH: Das Haus bekommt ein Nach­haltig­keits­zertifikat. Voraus­setzung dafür ist unter anderem der Verzicht auf Schad­stoffe und eine Ökobilanzierung.

+49 89 547143
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