Steigende Kosten, Energiekrise, Klimaschutz – es gibt zur Zeit viele Gründe, Energie zu sparen. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Eigenheim. Ob Wärmedämmung oder Modernisierung der Heizung – im Ergebnis sparen Sie doppelt: Ihre Energiekosten sinken durch die geförderten Sanierungsmaßnahmen und 20% des Modernisierungsaufwands – insgesamt maximal 40.000 EUR – sind für Sie auf die Steuerschuld anrechenbar. Die Förderung erfolgt nach § 35 c EStG mittels Steuergutschrift.
Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch schrittweise Sanierungen nach einem Sanierungsplan. Die Förderung gilt pro Wohnobjekt. Wenn Sie also mehrere selbst genutzte Immobilien innerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums besitzen (z.B. noch eine Ferienwohnung), kann jede Sanierung einzeln im Rahmen der Höchstgrenzen gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was gilt es zu beachten? Gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten?
Die ACCONSIS Steuer- und Finanzierungsexperten „rund um die Immobilie“ geben Antworten auf viele Fragen aus der Praxis.
Anhand eines übersichtlichen Infoblatts können Sie zudem Schritt für Schritt Ihre Voraussetzungen der steuerlichen Förderung überprüfen.
Energetische Sanierung: F&A; Kostenloser Download Infoblatt.