Wichtig zu wissen für (künftige) Immobilieneigentümer:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien in Deutschland verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund wurde ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet und die Grundsteuer muss neu berechnet werden. Zur Neuberechnung müssen nun 2022 alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer eine Steuererklärung abgeben.