Klimafreundlicher Neubau – neue KfW-Förderung ab 1. März 2023

Die bisherige Neubauförderung der staatlichen Förderbank KfW durch den Wohngebäude-Kredit (KfW 261) läuft zum 28. Februar 2023 aus. Sie wird durch das Programm Klimafreundlicher Neubau ersetzt. Damit werden ausschließlich Neubauten mit den höchsten Energieeffizienzstandards gefördert. So soll der CO2-Ausstoß und Energiebedarf von Gebäuden gesenkt werden.

Was bietet die Neubauförderung KfW 297/298?

Die staatliche Förderbank KfW bietet ab dem 1. März 2023 zinsverbilligte Kredite für den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Neubaus an. Das Programm heißt Klimafreundlicher Neubau (KFN) und ist in drei Programmnummern unterteilt: 297 (Wohngebäude selbstgenutzt), 298 (Wohngebäude vermietet) und 299 (Nichtwohngebäude). Jährlich stellt die KfW dafür 750 Millionen Euro bereit.

In den Programmen KfW 297 und KfW 298 werden 100% der förderfähigen Kosten des Bau- oder Kaufvorhabens finanziert – bis zu 100.000 Euro. Erfüllt der Neubau zudem die Nachhaltigkeitszertifizierung „Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM“, werden sogar bis zu 150.000 EUR finanziert.

Was sind förderfähige Kosten?

Förderfähig sind alle Kosten,

  • die mit dem Bau selbst zu tun haben,
  • für die Fachplanung,
  • für die Lebenszyklusanalyse durch Energieeffizenz-Berater
  • sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Welche Voraussetzungen müssen für die Neubauförderung erfüllt sein?

Grundsätzlich kann jeder, der einen klimafreundlichen Neubau plant oder kaufen möchte, den Kredit beantragen. Um für den Kredit in Frage zu kommen, muss der Neubau mindestens den Effizienzhausstandard 40 erreichen. Das heißt, das Gebäude soll höchstens 40% der Energie eines Referenzgebäudes benötigen. Zudem dürfen keine fossilen Heizsysteme (z.B. Öl-, Gas- oder Pelletheizungen) eingebaut werden.

Was muss ich beachten, wenn ich das Programm nutzen will?

Wichtig ist, mit einem Finanzierungspartner der KfW (z.B. Bank, Sparkasse oder Kreditvermittler) zu sprechen und den Kreditantrag an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Das heißt, Sie dürfen vorab noch keinen Vertrag mit einem Bauunternehmen oder einen Kaufvertrag abschließen. Selbstverständlich können Sie im Vorfeld bereits Beratungs- und Planungsgespräche führen.

Zudem muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, der Ihr Bauvorhaben prüft und bestätigt, dass der Neubau die Voraussetzungen des KfW-Kredits erfüllt.

Ist das neue Kreditprogramm vorteilhaft für mich?

Grundsätzlich ist der Zinssatz deutlich günstiger als marktübliche Baukredite. Der zinsvergünstigte Kredit gilt für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit.

Allerdings sind beim neuen Programm keine Tilgungszuschüsse mehr vorgesehen wie bei KfW 261. Auch ist die maximale Fördersumme von 100.000 EUR bzw. 150.000 EUR angesichts der stark gestiegenen Baukosten relativ niedrig angesetzt.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie diesen Kredit in Anspruch nehmen, ist die die Kombination mit einigen anderen Förderprogrammen ausgeschlossen! Beispielsweise mit dem Programm „Wohneigentum für Familien WEF“ oder mit Förderungen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz EEG. Es gibt jedoch auch interessante regionale Förderprogramme, die mit einem KfW-Kredit kombiniert werden können.

Unsere Empfehlung: Besprechen Sie mit einem Finanzierungsberater Ihres Vertrauens Ihre Situation und Ihre Pläne. Gemeinsam können Sie so die vorteilhafteste Kombination aus Krediten und Förderprogrammen für Ihren individuellen Fall herausarbeiten. Und wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie einfach an finanzierung@acconsis.de

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