Neuer Fahrplan für die KfW-Förderungen energieeffizienter Gebäude

Nach dem plötzlichen Förderstopp vom 24. Januar 2022 hat die Bundesregierung heute eine Lösung für die künftigen KfW- Förderungen bekanntgegeben. 

Vom Finanzierungsstopp waren die Förderprogramme von Neubauten nach den Effizienzstandards EH55 und EH40 sowie die energetische Sanierung betroffen. Nun sollen die Fördermaßnahmen doch teilweise wieder aufgenommen werden. Ausnahme: Die KfW-Förderung von EH55-Gebäuden. Sie wäre planmäßig am 31. Januar ausgelaufen und wird auch nicht mehr aufgenommen, da EH55 inzwischen als technischer Standard gilt.

Was wurde nun beschlossen?

Die wichtigste und gute Nachricht: Anträge, die vor der Bekanntgabe des Förderstopps am 24. Januar eingegangen sind, werden noch nach den bisher geltenden Kriterien bearbeitet.

Die schlechte Nachricht: Anträge, die danach gestellt wurden und nicht den strengeren Effizienzstandard EH40 erfüllen, gehen leer aus.

Was sieht die Überarbeitung der KfW-Förderungen vor?

  • Künftig sollen nur noch Sanierungen und Neubauten nach dem strengeren Standard EH40 gefördert werden.
  • Eine Reduzierung der Fördersumme ist angedacht.  
  • Das neue EH40-Programm soll bis Jahresende 2022 gelten.
  • Zudem ist eine Deckelung des Programms bei einer Milliarde Euro vorgesehen.
  • Im Anschluss soll ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden.

Was bedeuten die Effizienzstandards EH 55 und EH 40?

EH55 bzw. EH40 bedeuten, dass ein Gebäude nur 55 bzw. 40 Prozent der Energie eines Standardhauses verbraucht.  Ein Standardhaus erfüllt lediglich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Wenn Sie Fragen dazu haben oder über mögliche KfW-Förderungen für Ihr Immobilienprojekt sprechen möchten, helfen Ihnen unsere Finanzierungsberater gerne. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de .

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