Gebäudeenergiegesetz Heizungsaustausch

Neues Gebäudeenergiegesetz verabschiedet – bis zu 70 % Zuschuss für Heizungstausch

„Heizungsgesetz“ beschlossen

Am 8. September 2023 hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das sogenannte „Heizungsgesetz“ ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien. Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch.

Die wichtigsten Fakten:

  • Das GEG sieht vor, dass bei Neubauten in Neubaugebieten ab 1.1.2024 Heizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Für Bestandsgebäude und Neubauten in Bestandsgebieten gelten Übergangsfristen zum Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas), bis die kommunale Wärmeplanung der Stadt oder der Gemeinde vorliegt. Größere Kommunen ab 100.000 Einwohner haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, kleinere bis Mitte 2028.
  • Eigentümer*innen können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen.
  • Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
  • Es gibt in Zukunft bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu unterstützen.

Heizungstausch: Geplante Förderung im Überblick

Quelle: Febis Service GmbH

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Laut dem BMWK ist zusätzlich zur Heizungsförderung ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich. Für Antragsteller bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro ist der Förderkredit zinsverbilligt.
  • Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15 % (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20 %) Investitionskostenzuschuss gefördert.
  • Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten.
  • Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1.1.2024 in Kraft treten.

Sie haben Fragen zum Gebäudeenergiegesetz oder benötigen Unterstützung? Wenden Sie sich gerne unsere Experten rund um das Thema Förderung und Finanzierung.

Oder Sie rufen uns an: 089 547143.



+49 89 547143
finanzierung@acconsis.de
Newsletter abonnieren