Ukraine-Krieg: KfW-Sonderprogramm für betroffene Unternehmen

Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine bzw. von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, steht ab sofort das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung.

  • Ziel des Programms ist es, die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen kurzfristig zu sichern.
  • Dabei werden kleine, mittelständische und große Unternehmen berücksichtigt, ohne Beschränkung hinsichtlich Umsatzgröße oder Branche.
  • Sie erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Es besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf Förderung. Vielmehr entscheidet die KfW aufgrund pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Mittel.

Welche Voraussetzungen gelten für das KfW-Sonderprogramm?

Unternehmen müssen ihre Betroffenheit aus den Sanktionen bzw. Kriegshandlungen nachweisen.

Dazu zählen:

  • Produktionsausfall in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • Produktionsausfall durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • Umsatzrückgang durch den weggebrochenen Absatzmarkt
  • Besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten.

Förderfähige Unternehmen müssen grundsätzlich strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sein.

Die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der KfW-Informationsseite.

Was umfasst das Sonderprogramm?

  • Förderkredite für Anschaffungen (Maschinen, Ausstattung), laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager), Übernahmen und Beteiligungen. Der Kreditbetrag ist bei der (Haus)Bank zu beantragen und beträgt maximal 100 Mio. Euro je Unter­nehmen oder Unternehmens­gruppe . Bis zu 80% des Bankenrisikos der Hausbanken übernimmt die KfW.
  • Konsortialkredite für Anschaffungen (Maschinen, Ausstattung) und laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager). Der Kreditbetrag ist auf maximal 50 % der Gesamt­verschuldung der Unternehmens­gruppe oder 30 % der Bilanz­summe begrenzt. Maßgeblich für den Kredit­höchstbetrag ist die höhere der beiden vor­genannten Grenzen. Die KfW trägt bis zu 70 % des Risikos der gesamten Konsortial­finanzierung.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung!

Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de .

+49 89 547143
finanzierung@acconsis.de
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