Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine bzw. von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, steht ab sofort das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung.
- Ziel des Programms ist es, die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen kurzfristig zu sichern.
- Dabei werden kleine, mittelständische und große Unternehmen berücksichtigt, ohne Beschränkung hinsichtlich Umsatzgröße oder Branche.
- Sie erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Vielmehr entscheidet die KfW aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Welche Voraussetzungen gelten für das KfW-Sonderprogramm?
Unternehmen müssen ihre Betroffenheit aus den Sanktionen bzw. Kriegshandlungen nachweisen.
Dazu zählen:
- Produktionsausfall in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- Produktionsausfall durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- Umsatzrückgang durch den weggebrochenen Absatzmarkt
- Besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten.
Förderfähige Unternehmen müssen grundsätzlich strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sein.
Die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der KfW-Informationsseite.
Was umfasst das Sonderprogramm?
- Förderkredite für Anschaffungen (Maschinen, Ausstattung), laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager), Übernahmen und Beteiligungen. Der Kreditbetrag ist bei der (Haus)Bank zu beantragen und beträgt maximal 100 Mio. Euro je Unternehmen oder Unternehmensgruppe . Bis zu 80% des Bankenrisikos der Hausbanken übernimmt die KfW.
- Konsortialkredite für Anschaffungen (Maschinen, Ausstattung) und laufende Kosten (Miete, Gehälter, Warenlager). Der Kreditbetrag ist auf maximal 50 % der Gesamtverschuldung der Unternehmensgruppe oder 30 % der Bilanzsumme begrenzt. Maßgeblich für den Kredithöchstbetrag ist die höhere der beiden vorgenannten Grenzen. Die KfW trägt bis zu 70 % des Risikos der gesamten Konsortialfinanzierung.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung!
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de .