Wohnungsbau und PV-Anlagen 2023: Wichtige Änderungen bei Abschreibung, Besteuerung und Förderungen

Im Dezember 2022 wurden mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 einige wichtige Anpassungen und Neuerungen auf den Weg gebracht, die für (künftige) Wohnungs- und Hauseigentümer durchaus interessant sind.

Abschreibungen für Wohngebäude

  • Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde u.a. die Abschreibung für neue Wohngebäude angepasst. Für Fertigstellungen ab 01.01.2023 wird der lineare AfA-Satz von 2 % auf 3 % angehoben. Dies entspricht einer Abschreibungsdauer von 33 Jahren.
  • Für den Bau von Mietwohnungen gibt es zudem eine Sonderabschreibung, die allerdings an klimafreundliches Bauen gekoppelt ist. Laut Gesetz können für vier Jahre jeweils 5 % der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die Herstellungskosten maximal 4.800 Euro pro Quadratmeter betragen und der Standard gemäß Energieeffizienzhaus 40 eingehalten wird. Diese Sonderabschreibung gilt ab dem 1.1.2023 bis 31.12.2026.

Besteuerung und Förderung von Photovoltaikanlagen

  • Für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern entfällt seit Januar 2023 die Umsatzsteuer von 19 %. Dies wird Privathaushalte freuen, macht es doch die Anschaffung deutlich günstiger. 
  • Zudem müssen Eigentümer von kleinen Solarstromanlagen rückwirkend ab 2022 keine Einkommensteuer mehr auf ihre Einkünfte aus der Solarstromproduktion zahlen. Diese Regelung gilt für neue und bestehende Solaranlagen.
  • Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch PV-Anlagen mitgefördert werden. Diese Mitförderung entfällt ab sofort. Jedoch können Solaranlagen und Stromspeicher über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“ finanziert werden.

BEG-Förderung für Neubauten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde überarbeitet. Bis Ende Februar 2023 wird die bisherige BEG-Förderung von Neubauten nach dem Standard „Effizienzhaus 40 NH“ im Rahmen des KfW-Programms „Wohngebäude – Kredit 261“ fortgeführt. Ab März 2023 soll die Förderung von Neubauten über eine neue Richtlinie („KfN- Klimafreundlicher Neubau“) geregelt werden, unter der Verantwortung des Bundesbauministerium (BMWSB).

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