Zinsvorteile und finanzielle Unterstützung: Fördermöglichkeiten für energetische Neubauten

Im Zuge der zunehmenden Fokussierung auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben Bauherr*innen und Immobilienkäufer*innen in Deutschland nun noch bessere Möglichkeiten, ihre Vorhaben zu realisieren. Drei neue Förderprogramme bieten finanzielle Unterstützung für den Bau von klimafreundlichen und energieeffizienten Gebäuden sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Im Folgenden werden die drei Fördermöglichkeiten näher erläutert:

KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau seit 1.3.2023

Seit dem 1. März 2023 ermöglicht die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau zinsverbilligte Kredite für den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Neubaus. Die Höhe des Kreditbetrags ist abhängig von der Förderstufe des Gebäudes. Für ein klimafreundliches Gebäude, das den Effizienzhaus-Standard 40 erfüllt, können bis zu 100.000 Euro gewährt werden. Bei einem klimafreundlichen Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG) liegt der Kreditbetrag bei bis zu 150.000 Euro – pro Wohneinheit.

Die Förderung umfasst sämtliche Kosten, die mit dem Bau selbst, der Fachplanung, der Lebenszyklusanalyse durch Energieeffizienz-Berater sowie der Nachhaltigkeitszertifizierung zusammenhängen.

Wichtiger Tipp: Stellen Sie den Kreditantrag unbedingt VOR Beginn des Vorhabens!

Die aktuellen Konditionen der KfW-Förderung belaufen sich auf 0,17 % Kreditrückzahlung innerhalb von 10 Jahren oder 1,28 % p.a. bei einer Kreditrückzahlung über 25 Jahre. Diese Zinssätze bedeuten eine Ersparnis von etwa 2,5 % gegenüber den üblichen Marktzinsen. Bei einem Kreditbetrag von 100.000 Euro ergibt sich somit eine Ersparnis von 2.500 Euro pro Jahr, während bei 150.000 Euro sogar 3.750 Euro pro Jahr eingespart werden können. Über einen Zeitraum von 10 Jahren ergibt sich ein Einsparpotenzial von bis zu 37.500 Euro – ebenfalls pro Wohneinheit!

Wichtiger Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Bauunternehmen bzw. Hausberater, wie Sie Ihr neues Zuhause bezüglich der Wohneinheiten gestalten können, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Höhere Photovoltaik-Förderung seit 01.01.2023

Seit dem 1. Januar 2023 profitieren Bauherr*innen von erhöhten Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen (PV) in Verbindung mit Batteriespeichern. Die Mehrwertsteuer auf solche Anlagen entfällt seit diesem Datum komplett. Zudem wurde die Einspeisevergütung auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Insbesondere beim Eigenverbrauch der erzeugten Energie lässt sich dadurch eine hohe Ersparnis erzielen. Für Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, beträgt die Vergütung 13 Cent pro Kilowattstunde. Zur Finanzierung solcher Projekte stehen auch KfW-Kredite zur Verfügung.

Baukindergeld ab Juni 2023

Ab Juni 2023 wird das Baukindergeld der KfW Bankengruppe Familien finanziell unterstützen, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Dabei handelt es sich um einen zinsverbilligten Kredit unter dem Namen „Wohneigentum für Familien“.

  • Es werden keine Tilgungszuschüsse gewährt, und das zu versteuernde Familieneinkommen darf maximal 60.000 Euro betragen, zuzüglich 10.000 Euro je Kind.
  • Das Baukindergeld gilt ausschließlich für Neubauten und kann nicht mit der KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau kombiniert werden.
  • Die genauen Zins-Konditionen sind bisher noch nicht bekanntgegeben worden. Sobald die Details feststehen, werden wir Sie in einem weiteren Beitrag dazu informieren.

Dank dieser drei Fördermöglichkeiten haben Bauherr*innen und Immobilienkäufer*innen die Chance, ihre Vorhaben kostengünstiger umzusetzen und dabei gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit einer ganzheitlichen Finanzierungsberatung und auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Fördermittelauswahl. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de oder rufen Sie an unter 089 547143.

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