Vermieter können für neu gebaute Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Um diese steuerlichen Vorteile der Paragraph-7b-Abschreibung zu nutzen, müssen sie den Bauantrag allerdings noch vor dem 1. Januar 2022 über vorlageberechtigte Architekten oder Bauingenieure einreichen.
Gewährt werden jährlich bis zu 5 Prozent der abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung. Laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) kann sich das in vier Jahren auf bis zu 28 Prozent dieser Kosten summieren, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Voraussetzungen sind, dass der neue Wohnraum anschließend mindestens zehn Jahre lang vermietet wird und dass eine bestimmte Höhe an Kosten nicht überschritten wird.
Um die sogenannte Sonder-AfA nach § 7 EStG noch nutzen zu können, sollten Sie sich schnellstmöglich um entsprechende Unterlagen für Ihren Bauantrag kümmern. Gerne berät Sie unser ACCONSIS Expertenteam, auch in steuerlichen Fragen. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an finanzierung@acconsis.de .