Wie sind die Bodenrichtwertsteigerungen aus Finanzierungssicht zu bewerten?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München hat kürzlich die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 veröffentlicht. Merkliche Erhöhungen sind insbesondere in den Bereichen zu erkennen, in denen in den letzten Jahren großflächige Neubauten errichtet wurden und damit städtebauliche Entwicklungen erfolgten.
Gerade in den guten bzw. durchschnittlichen Lagen ist die Erhöhung der Bodenrichtwerte von 31.12.2012 auf 31.12.2020 teilweise über 200 %, in der Regel jedoch über 100 %.
Ein Beispiel: Die Bebauung in Freiham hat für den Altbestand zu einer extremen Erhöhung geführt. So sind die Grundstücke beispielsweise in der Kallmünzer Straße von € 900/m² (31.12.2012) auf € 2.000/m² (31.12.2020), also um ca. 123 % gestiegen.
Was bedeutet das für die Finanzierung von Immobilien?
Die Banken verwenden die Bodenrichtwerte als Grundlage zur Ermittlung des Bodenwertes. Durch die gestiegenen Werte erhöht sich auch die Beleihungsmöglichkeit – also der auf die Immobilie abgestellte, mögliche Kreditbetrag. Gleichzeitig sinkt bei bestehenden Finanzierungen der ungesicherte Kreditanteil für die Banken. Oftmals sind auch die Finanzierungszinsen an die Beleihung gekoppelt – so dass sich die gestiegenen Bodenrichtwerte auch positiv auf die Konditionen auswirken.
Somit sind die Bodenrichtwertsteigerungen aus Finanzierungssicht grundsätzlich positiv zu bewerten.